17.41

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, Themenwechsel, vom Rechtsextremismus zum erneuten Anstieg der Treibhausgas­emissionen im Verkehrsbereich.

Die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes betreffend Treibhausgasbilanz zeigen für 2017 einen weiteren Anstieg der Treibhausgase. Dieser weitere Anstieg der Treib­hausgase hat dazu geführt, dass die im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Grenzwerte, die erlaubten Höchstwerte um etwa 5 Prozent überschritten worden sind. Einer der Haupttreiber bei den Emissionen von Treibhausgasen ist – das ist seit Langem be­kannt und nichts Neues – der Verkehrsbereich.

§ 3 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes schreibt auch vor, was bei Überschreitung der Höchstgrenzen von Treibhausgasemissionen zu passieren hat, dass nämlich auf Basis einer Evaluierung bereits gesetzter Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über Maßnahmen zu führen sind. Ab Bekanntwerden der Überschreitung ist nach mei­nem Verständnis des Klimaschutzgesetzes eine sechsmonatige Frist dafür vorgese­hen.

Ich wollte nun vom Herrn Bundesminister für Verkehr in einer aktuellen Anfrage wis­sen, welche Sofortmaßnahmen er angesichts der desaströsen Treibhausgasbilanz ins Auge fassen und wann er ein Maßnahmenpaket vorlegen wird. Er antwortet zunächst einmal in epischer Breite, warum es zu einer starken Emission von Treibhausgasen im Verkehrsbereich gekommen ist. – Das war nicht meine Frage, Herr Verkehrsminister, das wissen wir selbst, das ist ausreichend dokumentiert. Ich wollte von Ihnen auch kei­ne Problembeschreibung haben, Herr Verkehrsminister, ich wollte von Ihnen problem­lösende Maßnahmen hinsichtlich Emissionen im Verkehrsbereich haben.

Schauen wir uns eine Kernpassage aus der Beantwortung der Fragen 1 bis 5 an, in der es um diese Sofortmaßnahmen geht. Da schreiben Sie uns: „Die nun zu erfolgende se­riöse Evaluierung der gesetzten Maßnahmen erfordert seine Zeit“ – ihre Zeit wohl – „und ist eine unabdingbare Voraussetzung für mögliche weitere Verhandlungen.“ – Na ja, dass die Evaluierungen seriös sein sollen, davon gehe ich wohl aus, sonst braucht man keine Evaluierungen zu machen.

Sie schreiben weiter: „Nach dieser Bewertung wird es die herausfordernde Aufgabe der Expertinnen und Experten aller am Prozess beteiligten Institutionen sein, für die politischen Entscheidungsträger Vorschläge für die notwendigen weiteren Schritte zur möglichen Umsetzung erforderlicher Sofortmaßnahmen vorzubereiten.“

Ja, jetzt stellt sich natürlich die Frage, und dahin gehend war ja auch die Anfrage ge­stellt, an welche Maßnahmen Sie denken. Mir ist schon klar, im Prozedere ist zunächst diese Evaluierung vorgesehen, dann sagen die Experten, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen, und Sie entscheiden darüber. Es gibt aber beispielsweise den „Sach­standsbericht Mobilität“ des Umweltbundesamtes, da sitzen ja auch lauter Experten, die viel davon verstehen, dort werden 100 Maßnahmen genannt. Diese, Herr Minister; fallen nicht ausschließlich in Ihren Zuständigkeitsbereich, das ist schon richtig, aber aus diesen 100 Maßnahmen hätte es natürlich ein Potpourri von Maßnahmen gege­ben, die sehr wohl in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, und da hätte mich natürlich schon interessiert, welchen Maßnahmen Sie da nahetreten werden, denn dass es im Verkehrsbereich nicht fünf vor zwölf ist, sondern fünf nach zwölf, das wissen wir.

Meine Fragen an Sie: Sind diese Evaluierungen schon im Laufen? Welche Expertinnen und Experten, die Ihnen die Sofortmaßnahmen zusammenstellen werden, werden Sie heranziehen? Reicht es nicht, den Sachstandsbericht heranzuziehen? Wann werden wir erste substanzielle Schritte in Richtung einer Reduktion der Treibhausgase sehen?

Schamloser als Sie in dieser Anfragebeantwortung Ihre Untätigkeit offenlegen, geht es gar nicht mehr, Herr Minister. Wir wissen ja, dass in Ihrem Bereich bislang wenig pas­siert ist, dass sogar Kontraproduktives passiert ist, nämlich der Pilotversuch Tem­po 140. Auch dazu habe ich eine Frage gestellt, die Frage 9. Ich wollte von Ihnen wis­sen, ob Sie bereits vor Beginn der Testphase zu Tempo 140 wussten, dass die durch­schnittliche Geschwindigkeit auf dem dritten Fahrstreifen der Teststrecken bei über 140 km/h lag und ob das einen Einfluss auf Ihre Entscheidung für diesen Pilotversuch gehabt hat. – Und Sie, Herr Minister, antworten mir auf beide Fragen mit: „Nein.“

Das hat mich ehrlich gesagt schon verwundert. Warum hat mich das verwundert? – Es gibt ein Gutachten, und dieses Gutachten (ein Schriftstück in die Höhe haltend), nehme ich an, kennen Sie: ein Gutachten für die Asfinag, erstellt vom Ziviltechnikerbüro Nast Consulting. In diesem Gutachten ist auf Seite 13 nachzulesen, dass es sehr wohl Über­schreitungen des Tempolimits von 130 km/h gegeben hat, also auf den nunmehrigen Teststrecken Geschwindigkeiten von teilweise über 140, sogar 145 Kilometer pro Stun­de gefahren wurden.

Warum können Sie mir da, Herr Minister – das müssen Sie mir jetzt einmal erklären –, mit Nein antworten? Das Gutachten ist vom 30. Mai 2018. Wann ist der Testversuch auf den Pilotstrecken gestartet worden? – Im Juli 2018, Herr Minister. Also dieses Gut­achten war zeitlich eindeutig davor, daran können Sie nicht deuteln.

Jetzt kann man Sie natürlich fragen: Warum antworten Sie mir mit Nein? Ist Ihnen das völlig egal gewesen? – Mag sein. Oder haben Sie dieses Gutachten ausschließlich deshalb erstellen lassen, weil Sie es brauchen, um einen Testversuch zu einer Erhö­hung von Tempo 130 zu machen, die im Verordnungswege geregelt werden kann? Wenn Sie – nach der Straßenverkehrsordnung – die Geschwindigkeit erhöhen wollen, dann brauchen Sie nämlich ein Verkehrsgutachten, das attestiert, dass dadurch der Verkehrsfluss begünstigt wird. Das steht auch in dem Gutachten drinnen – auch, sage ich –, aber es wird nicht begründet. Was ist denn das für ein Gutachten, Herr Minis­ter? – Das ist ein Gefälligkeitsgutachten, nichts anderes. Ich habe mich bei Experten und Expertinnen der TU schlaugemacht, und die sagen, der Verkehrsfluss wird durch eine Erhöhung des Tempolimits nicht erhöht, ganz im Gegenteil.

Das ist ja höchst obskur, was Sie mir da geantwortet haben, und das schreit geradezu nach einer Erklärung. Lassen Sie sich, Herr Minister, gute Argumente einfallen!

Dann würde mich noch interessieren: Warum haben nicht Sie diese Studie beauftragt? Warum wurde diese Studie von der Asfinag beauftragt? Wie viel hat diese Studie ge­kostet? War das nicht verschwendetes Steuergeld? – All das sind Fragen, auf die ich von Ihnen gerne eine Antwort hätte.

Ich fasse zusammen: Diese Anfragebeantwortung zu einem der größten Klimasünder­bereiche, dem Verkehrsbereich, bleibt inhaltlich extrem dürr, obwohl der Hut brennt. Noch einmal: Schamloser als mit dieser Anfragebeantwortung kann man seine eigene Untätigkeit nicht offenlegen.

Wenn Sie so weitermachen – das wissen Sie selber –, droht im Klimabereich ein De­saster. Es drohen Strafen in Milliardenhöhe, von 8 Milliarden Euro ist die Rede; und diese Strafen, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Österreichs zu zahlen ha­ben werden, Herr Verkehrsminister, werden Sie, wenn Sie nicht demnächst tätig wer­den, zu verantworten haben. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

17.51

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Hofer zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Minister, Sie wissen, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschrei­ten. Sie haben das Wort.