20.11

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, der Rechnungshof prüft alle Bereiche; das letzte Mal hatten wir im Rechnungshofausschuss insbesondere Themen aus dem Kulturbereich auf der Tages­ordnung, das nächste Mal werden es Verkehrsthemen sein. Das heißt, wir prüfen alle Ressorts, wir prüfen darüber hinaus auch Länder und Gemeinden.

Die Albertina ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts; sie erlangte im Jahr 2000 eigene Rechtspersönlichkeit. Der Rechnungshof hat insbesondere die Geschäfts­jahre 2013 bis 2016 geprüft, und wir haben feststellen können, dass sich in wirtschaft­licher Hinsicht ein recht positives Bild ergibt, weil die Erträge die Aufwendungen ins­besondere in den Jahren 2015 und 2016 überstiegen und sich die Besucherzahlen er­höht haben.

Ein wesentlicher Punkt, und das wurde hier schon angesprochen, ist das Thema der Dauerleihgaben – die Sammlungen Batliner, Essl et cetera wurden schon genannt. Wir haben dem Bundeskanzleramt empfohlen, den Begriff der Dauerleihgabe verbindlich zu regeln, das wurde schon erwähnt. Bisher ist nicht definiert, was davon umfasst ist. Wesentlich ist, dass es nicht nur um die Dauer geht, sondern es ist auch auf andere Charakteristika eines Sammlungsgutes einzugehen, nämlich jene Merkmale, die diese Leihgaben von anderen, wie etwa nur temporäre Leihgaben, unterscheiden und die sie als Sammlungsgut eines Bundesmuseums qualifizieren.

Darüber hinaus hat die Albertina auch Mindestinhalte definiert, denen sie sich selbst verpflichtet fühlte, bei Dauerleihverträgen war es aber de facto so, dass diese nur in zwei von 16 neuen Dauerleihverträgen entsprechend vorkamen. Weiters spielt auch die Abhängigkeit von Drittmitteln eine Rolle. Der Rechnungshof hat auch eine Anfrage an das Icom gestellt, und nach dessen Aussage hat man ebenfalls Richtlinien für die Integration privater Sammlungsbestände in die Sammlungen der Bundesmuseen ange­regt.

Des Weiteren haben wir moniert, dass schriftliche Verleihbedingungen der Albertina für andere Bundes- und Landesmuseen noch immer fehlen, damit Kunstwerke auch dort ausgestellt werden können; das ist noch offen.

Die Inventarisierung schreitet voran. Diesbezüglich wurde zugesagt, dass das bis 2020 gemacht wird.

Wesentlich erscheinen uns auch die Abstimmungsverpflichtungen zwischen den Bun­desmuseen, um eine transparente und effiziente Sammlungspolitik der Bundesmuseen zu gewährleisten, und wir glauben, dass es auch im Bereich Marketing – das machte 30 Prozent der Umsatzerlöse aus; ein Großteil davon entfällt auf die Plakatwerbung – gut wäre, wenn Bundesmuseen gemeinsam auftreten würden, um günstigere Konditio­nen zu erreichen und eine vergleichende Analyse zu machen. Wir haben auch ein Mar­ketingkonzept für die Albertina verlangt.

Wenn es jetzt darum geht, hinsichtlich Bundesmuseen Synergien zu erzielen, haben wir einen Punkt vorgeschlagen, nämlich eine gemeinsame Interne Revision der Bun­desmuseen. Auch das sollte beurteilt und genutzt werden.

Hinsichtlich Rahmenzielvereinbarung gab es Mängel; jetzt gibt es eine Rahmenzielver­einbarung. Wir sehen Rahmenzielvereinbarungen insbesondere als Maßstab, nämlich für die Beurteilung der Zielerreichung. Das fehlte bisher, aber wir legen Wert darauf, dass das zur Umsetzung gelangt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Bei­fall.)

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