21.26

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Werte BesucherInnen auf der Galerie! In den Tagesord­nungspunkten, die Gegenstand dieser Debatte sind, sind mehrere Themen verpackt. Ich möchte ganz kurz zum Bundesstraßen-Mautgesetz sprechen.

Dazu können wir sagen, dass wir es grundsätzlich positiv finden, insbesondere auch dass man hier natürlich schon sehr weit in die Zukunft blickt, nämlich auf Lkws mit Elektroantrieb oder Wasserstoffantrieb, wobei natürlich sehr positiv ist, dass wir diese in die niedrigste Mautklasse nehmen wollen, insbesondere wenn man auch das Thema Klimaschutz, das ja auch schon in der Kurzdebatte Thema war, näher betrachtet.

Ein Punkt, der hier noch nicht angesprochen wurde und den ich gerne ansprechen würde, weil er im Ausschuss ebenfalls Thema war, ist die digitale Vignette. Die meisten von Ihnen werden wissen, dass es bei der digitalen Vignette ja so ist, dass diese erst 18 Tage nach Kauf die Gültigkeit erlangt. Wir haben immer wieder kritisiert, dass es da nicht zu einer Verbesserung kommt, weil wir glauben, dass man diese Prozesse, die zu einer Erleichterung für den Endverbraucher führen sollen, auch beschleunigen kann.

Ja, wir wissen, warum das so ist, nämlich aufgrund der 14 Tage Rücktrittsrecht bei On­linekauf beziehungsweise der drei Tage für den Postversand, die eingerechnet werden.

Wir glauben aber trotzdem, dass es nicht zeitgemäß ist, dass man so lange braucht, um diese Vignette in die Gültigkeit zu bekommen, weil am Ende des Tages der End­konsument davon nichts hat, ja sogar einen Nachteil davon hat, weil er eben nicht so­fort mit seinem Auto auf den österreichischen Autobahnen fahren kann.

Wir glauben, dass es hier dringend eine Gesetzesänderung braucht, und verstehen auch nicht ganz, warum das BMVIT nicht schon bei der Einführung darüber nachge­dacht hat, wie es diesen Prozess handhaben will. Am Ende des Tages ist das nämlich alles andere als ein moderner Zugang und zeigt, wie schlecht man auch mit Digitalisie­rung umgehen kann.

Weiters haben wir noch das Thema der Straßenverkehrsnovelle. Dazu wurde schon sehr viel gesagt. Ich finde es – das möchte ich auch an dieser Stelle sagen – sehr posi­tiv, dass damit gleich der nächste Schritt kommt, denn das wäre auch eine Frage von mir gewesen, wie Sie mit dem Rechtsabbiegeassistenten umgehen. Dass dann so schnell auch etwas passiert, ist, finde ich, positiv zu erwähnen. Ansonsten ist es, glau­be ich, sehr wichtig, dass wir eine Regelung haben, was das Thema E-Scooter und da­rüber hinaus auch weitere Möglichkeiten, die es in der Mobilität in Zukunft geben wird, betrifft. Wir wissen nicht, was morgen kommt, das geht ja rasend schnell.

Wir haben auch immer wieder besprochen, dass es hier eine klare Gleichstellung mit dem Fahrrad gibt. Unser Problem ist dabei ein bisschen, und das haben wir auch im Ausschuss schon angemerkt, dass natürlich auch unterschiedlich zu werten ist, ob man sich im Innenstadtbereich oder im Randbereich von Städten befindet, weil natür­lich die Verkehrsflächen andere sind und uns dadurch andere Möglichkeiten gegeben werden.

Wir glauben, dass man da noch ein bisschen nachschärfen kann, wahrscheinlich auch ein bisschen schauen muss, wie sich das entwickelt, weil wir natürlich auf die unter­schiedlichen Gegebenheiten eingehen wollen und glauben, dass das sinnvoll ist. Dem­entsprechend werden wir dem heute zustimmen, aber bitten auch da um die Bereit­schaft, in Zukunft noch nachzuschärfen, wo es notwendig ist. (Beifall bei den NEOS.)

21.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Unter­rainer. – Bitte.