22.15
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir wollen heute eine Novelle des Patentanwaltsgesetzes beschließen. Es ist, glaube ich, nicht unbedingt leicht, zu wissen, aber doch sehr eminent wichtig für unsere Wirtschaft, welchen Wert Patente haben. Wir machen in den klassischen Industriebundesländern – aber nicht nur – einen Großteil, und ich behaupte, zumindest die Hälfte unseres Umsatzes in der Industrie und auch im Gewerbe mit neuen Produkten, die direkt oder indirekt an diesen Patenten, am Patentwesen dranhängen.
Wer macht jetzt die Patente? – Gut, wir haben Forschung und Innovation, Entwicklung in den Betrieben, aber zwischen der Forschung, zwischen dem neu Gefundenen und dem Patent ist es doch noch ein weiter Weg, und auf diesem wird das Unternehmen von einem Patentanwalt begleitet. Genau deswegen ist es so wichtig, eine gute Ausbildung zu haben, eine entsprechende Praxis, bevor die jeweilige Person auch wirklich ihre Funktion ausübt.
Die Änderungen, die wir heute beschließen, möchte ich ganz kurz in drei Punkten zusammenfassen.
Erstens, Formelles: Das betrifft zum Beispiel die Erweiterung der Gesellschaftsformen; es kommt die GmbH & Co KG dazu. Die Ausbildung wurde schon erwähnt; statt juristischer Praxis kommen wirklich 60 ECTS-Punkte juridisches Studium zu einem technischen Studium, und in der Praxis erfolgt eine entsprechende Kürzung, weil wir ja das Studium der Rechtswissenschaften dabeihaben.
Was ist aber dann doch noch wichtig? Das möchte ich ganz besonders hervorstreichen: die Prüfung. Wenn ich mir eine Ausarbeitung des Patentamts ansehe, die freundlicherweise vom Ministerium zur Verfügung gestellt wurde, und da sehe, dass in etwa die Hälfte der Absolventen die Prüfung nicht bestanden hat, dann wird klar: Den Beruf des Patentanwaltes zu ergreifen ist keine „Kleinigkeit“ – unter Anführungszeichen –, wie ein technisches Studium schon per se keine Kleinigkeit ist.
Das ist eine sehr, sehr besondere, wichtige und schwierige Angelegenheit, und da wollen wir unsere Betriebe unterstützen. Wir wollen dafür sorgen, dass das Patentwesen auch wirklich gut angewendet wird. Meine Vorrednerin hat schon erwähnt, wie. Nicht nur für Start-ups, sondern auch für andere Firmen gilt: Man patentiert eine Erneuerung, aber man muss nicht patentieren. Es gibt auch die Möglichkeit der bloßen Publikation, um dem Konkurrenten nicht eine Gegenanmeldung zu ermöglichen, um ihm diese zu verwehren. Es gibt die Möglichkeit der Schattenpatente, der Umgehungen, der Nichtpatentanmeldung der eigentlichen Erfindung, aber das Abdecken des Innovationsbereichs rund um diese Innovation mit Patenten, die dann de facto von der Firma nicht genützt werden.
Ein guter Patentanwalt kann da seinen Klienten unterstützen, ein schlechter wird es eher nicht können. Ich hoffe, mit diesem Gesetz wird es für viele leichter. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
22.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hofer. – Bitte.