11.35

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren Abgeordnete, vor allem liebe SPÖ! Heute geht es um Reverstaatlichung, das ist doch eigentlich Ihr Thema, da hätten Sie die Chance, sich anzuschließen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Worüber sprechen wir heute? – Wir sprechen über die Rückabwicklung einer Maß­nahme zur Betreuung von Asylwerbern, die vor Jahren in private Hände ging. Warum wollen wir das? – Weil wir der Meinung sind, dass die Betreuung von Asylwerbern eine staatliche Aufgabe ist, die vom Staat finanziert werden muss und auch in staatliche Hände gehört. Mit der BBU wird das der Fall sein.

Wir als Freiheitliche stehen dem schon lange skeptisch gegenüber, dass Firmen damit betraut wurden, die gewinnorientiert handeln. Daher verlagern wir das nun zurück in die Obhut des Staates – des Rechtsstaates und seiner Institutionen. Das heißt im Klartext, dass durch diese Gesellschaft die Versorgung, die Rechtsberatung, die Dolmetscherdienste und natürlich auch die Kontrolle der Menschenrechte künftig wieder von der Republik besorgt werden. Das heißt auch, dass die Erwirtschaftung von Gewinnen in der Flüchtlingsbetreuung künftig keine Rolle mehr spielen wird. Das müsste auch in Ihrem Sinne sein, liebe Opposition! In unserem Sinne ist es jedenfalls.

Werte Abgeordnete! Österreich genießt weltweites Ansehen in Fragen der Menschen­rechtsstandards, die von unseren Behörden gelebt werden. Dass nun auch die Rechtsberatung in die Obhut des Staates gelegt wird, ist zudem kein österreichisches Novum, denn auch EU-Länder wie Finnland, Frankreich und Irland führen unter Wahrung unionsrechtlicher Vorgaben diese Rechtsberatung selbst durch, und das wird auch in Österreich so sein.

Rechtsberater, Dolmetscher und Menschenrechtsbeobachter müssen überdies – das können wir in den §§ 13 bis 15 dieses Gesetzes nachlesen – eine fundierte Ausbildung aufweisen und sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Wer etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit.

Rechtsberatung umfasst – so können wir im § 49 nachlesen – die Organisation des Dolmetschers, das Erklären des Verfahrensablaufes und die reale Einschätzung über die mögliche Zuerkennung von Schutz. Es ist eine Unterstützung und es ist eine Aufklärung über die Rechtsmittel im Verfahren, so wie sie auch in anderen Verfahren von Organen des Staates gegeben wird, bei denen es seit Jahrzehnten funktioniert. Es ist da nur detaillierter der Fall.

Auf Verlangen kann zudem der Berater auch zum Vertreter werden. Viele derzeitige Rechtsberater werden auch in Zukunft als Rechtsberater tätig sein können. Ich verstehe daher auch nicht, warum Sie diesen Menschen das Vertrauen entziehen wollen, nur weil sie künftig für eine Agentur der Republik Österreich tätig sind. Das ist etwas, was mir überhaupt nicht eingeht.

Liebe SPÖ, Sie dürfen hier heute verstaatlichen, und zwar ohne, dass wir einen wirtschaftlichen Bauchfleck befürchten müssen. Daher, werte Abgeordnete, ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung, diese Aufgabe zurück in staatliche Hände zu geben, dorthin, wo sie auch hingehört! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.39

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Alma Zadić. – Bitte.