12.41

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Na ja, man kann das Gesetz natürlich schönreden, das geht immer, aber diese Novelle ist schon ein Eingriff in die Freiheit der Weinbauern. Das muss Ihnen klar sein. Wenn ein Weinbauer das DAC-Siegel nicht haben möchte, aus welchen Gründen immer, zum Beispiel aus Kostengründen (Abg. Strasser: Da geht’s um Qualität!) – ein kleiner Weinbauer kann es sich oder will es sich vielleicht nicht leisten –, und trotzdem einen Qualitätswein produziert, dann wird ihm jetzt ein Korsett vorgeschrieben, in das er hineingezwängt wird. Wenn er sich dem Korsett nämlich nicht beugt, darf er in Zukunft auf dem Etikett nicht mehr angeben, aus welchem Weinbaugebiet sein Qualitätswein ist (Abg. Rosenkranz: Wenn es einstimmig beschlossen wird! – Zwischenrufe der Abge­ordneten Berlakovich und Strasser), und das, meine Damen und Herren, würde ich sagen, ist ein völlig unnötiger Wettbewerbsnachteil.

Ja, Kollegen Rosenkranz (Abg. Rosenkranz: Na Sie sagen es nicht dazu!), Strasser und Berlakovich, das stimmt schon (Abg. Rosenkranz: Das stimmt!), bei Ein­stim­migkeit des Weinkomitees – aber wer sitzt denn im Weinkomitee? Das stimmt ja nicht, was Herr Berlakovich sagt, dass da jeder kleine Weinbauer drinnen sitzt! (Abg. Rosenkranz: Gehen Sie durch, von Wachau bis Weinviertel! Gehen Sie durch!) Da ist die Landwirtschaftskammer drinnen. Das kann doch jeder von Ihnen jederzeit jetzt auf Google nachschauen, wer da drinnen sitzt. Das ist doch eine Vortäuschung, und in Wirklichkeit kann der - - (Abg. Rosenkranz: Da haben Sie nicht sehr stark nachgeschaut!) – Na, ich habe da ganz genau nachgeschaut! (Abg. Rosenkranz: Na, na! – Zwischenrufe der Abgeordneten Berlakovich und Strasser.)

So, und was haben wir da jetzt noch? – Im Prinzip ist es Folgendes – und da wundere ich mich auch über die ÖVP, die immer so für Freiheitsrechte und so weiter eintritt, und auch über die Freiheitlichen, die es im Namen haben –: Die Konsumenten werden, wiewohl es sich um einen Qualitätswein handelt, nicht über das Weinbaugebiet informiert. Das heißt, wenn ich einen Wein sehe, der nur das Bundesland auf dem Etikett draufstehen hat, denke ich als Konsumentin oder als Konsument, es handelt sich um irgendeinen Wein, möglicherweise einen Landwein oder was immer, und damit ist es ein Wettbewerbsnachteil der Sonderklasse.

Da haben wir es mit einer Kartellbildung zu tun, ganz eindeutig. Was ist ein Kartell? – Ein Kartell unterwirft seine Mitglieder bestimmten Regeln und Abmachungen, Ab­sprachen, um die Konkurrenz hintanzuhalten. Genau das passiert da. Dieses Verbot verhindert, dass die Konsumenten und Konsumentinnen sachlich informiert werden, um ganz bestimmte Konkurrenzen auszuschließen. Es ist ein unnötiges Verbot von einer Verbotspartei, die sich VP nennt – gestern Kopftuch, heute Weinbauer!

Noch etwas: Die einzig wirklich interessante Stellungnahme in der Begutachtung ist vom Rechnungshof gekommen, und zwar sagt der Rechnungshof und weist mit weni­gen Zeilen trocken darauf hin: Novellierung des Weingesetzes ja, sowieso, ist schon längst fällig, aber nicht um die Weinbauern in ein Korsett zu zwingen, sondern um das Weinmarketing und die Finanzierung des Weinmarketings endlich transparent zu machen. Das ist nämlich schon seit Jahren fällig. Meine Frage an Sie, Frau Ministerin, lautet daher: Wann kommt die Novellierung in Richtung Transparentmachen der Finanzierung des Weinmarketings? Warum ist das jetzt nicht dabei? – Ich danke sehr. (Beifall bei JETZT.)

12.44

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.