13.00

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Die Steiermark hat insgesamt 4 700 Hektar Anbaugebiet im Bereich des Weinbaus. Damit sind wir nicht die Einzigen auf dieser Welt: Allein unser Nachbar Slowenien hat 25 000 Hektar Anbaugebiet. Man sieht die Unterschiede und Herangehensweisen einerseits in Bezug auf das Pflanzrecht, aber andererseits natürlich auch in Bezug auf die Qualität, was auch ein wesentlicher Faktor ist.

Wir gehen davon aus, dass aufgrund dieser Anbaugebiete, die jetzt in Form von DAC-Gebieten gesetzlich verankert werden, aufgrund dieses Qualitätsmerkmals unsere Weine auf dem internationalen Markt als wesentlich hochwertiger angepriesen werden können. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Diese Weine müssen mit Qualitätssiegeln versehen sein, damit auch ein ent­sprechen­der Preis erzielt werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe nur auf ein, zwei Punkte betreffend die Ausführungen des Kollegen Preiner ein, der von Anschlägen auf die kleinen Betriebe spricht. – All dem ist nicht so, und zwar aus einem wesentlichen und einfachen Grund: Weil natürlich durch eine solche Qualitätsschiene auch kleine Betriebe die Chance haben, auf der einen Seite wesentlich höhere und bessere Preise zu erzielen und natürlich auf der anderen Seite auch eine Marketingschiene mit zu konsumieren, die sie selbst, aus Eigenem so nicht machen könnten.

In diesem Sinne, Frau Bundesminister: Es freut mich ganz besonders, dass wir dieses Gesetz gemeinsam auf den Weg bringen konnten und auch von unserer Seite die Zustimmung erteilen dürfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.02

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmidhofer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.