14.57

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie wir an den Petitionen erkennen können, ist der Wolf ein hochsensibles Thema. Das Thema ist nicht neu, aber die Politik hat einfach so lange geschlafen, dass die Menschen nicht mehr zugewartet haben. Man hat den Wolf zwischen Bund, Ländern und Interessenvertretungen hin und hergeschoben wie eine heiße Kartoffel.

Die Forderung nach Abschuss des Wolfes oder die Forderung nach Beschränkung des Wolfes auf bestimmte Zonen, wie es Landesrat Waldhäusl vorschwebt, funktioniert nicht. Das hat auch Bundesministerin Köstinger in einer Anfragebeantwortung so erklärt. Frau Ministerin, Sie haben geschrieben: „Die Einrichtung von Wolf-Freihalte­zonen ist mit dem derzeitigen Schutzstatus des Wolfs laut Fauna/Flora/Habitat- Richtlinie (FFH-RL) nicht vereinbar.“

Und: „Wölfe sind durch die Bestimmungen der FFH-RL 92/43/EWG eine in allen Mit­gliedstaaten streng zu schützende Tierart. Durch die Listung in Anhang IV sind sie dem besonderen Schutzregime des Artikels 12 FFH-RL unterworfen. Von diesen Bestim­mungen kann nur in bestimmten, begründeten Einzelfällen abgewichen werden.

Auch die EU hat erwartungsgemäß deutlich gemacht, dass die Jagdfreigabe für Wölfe der falsche Weg ist und dass diese nur im absoluten Ausnahmefall möglich ist. Natürlich ist die Jagd auch nicht das richtige Mittel, um die Frage zu lösen.

Wir haben nicht einmal einen fundierten Überblick über die Risse, die durch Wölfe überhaupt entstanden sind. Wir wissen nicht, wie viele Entschädigungszahlungen angefallen sind. Diesbezüglich schreibt die Ministerin in ihrer Anfragebeantwortung: „Entschädigungsregelungen fallen in die ausschließliche Kompetenz der Bundesländer und sind je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet. Im Wesentlichen gibt es zwei Abgeltungsbereiche: Versicherungen der Jagdwirtschaft sowie Abgeltungen durch die Ämter der Landesregierungen. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Touris­mus hat im letzten Jahr exemplarisch die Entschädigungshöhen in einigen Bundes­ländern abgefragt, sie bewegen sich je nach Nutzung und Tierart zwischen rund 100 und 800 Euro je Tier. Über die tatsächlich ausgezahlten Entschädigungen gibt es im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus keinen Gesamtüberblick.“ (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Das ist sehr bedauerlich, und wir hoffen, dass es sehr bald eine belastbare Entschei­dungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz gibt. Einheitliche und verlässliche Schadenersatzregelungen wären da angebracht. Es gibt in anderen Ländern – in Südtirol, in der Schweiz – langjährige Erfahrungen, wie man mit dem Herdenschutz umgeht. Ich kann auch jedem nur empfehlen, das Wolfsforschungszentrum in Ernst­brunn anzuschauen, das sein zehnjähriges Bestehen gefeiert hat; dort sitzen Exper­tinnen und Experten, die sich mit diesem Thema auskennen.

Man braucht weder vom bösen Wolf noch vom armen Wolf auszugehen; es geht um ein Wildtier, das seit Langem nicht mehr heimisch war, jetzt wieder heimisch ist, in Österreich und in Europa immer heimisch war. Die Rückkehr ist ein völlig normales Phänomen. – Suchen wir doch gemeinsam nach einem Management, es wäre nämlich leicht möglich! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT.)

15.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich werde nun die Verhandlungen über die Punkte 7 bis 9 der Tagesordnung unterbrechen; zu diesen Tagesordnungspunkten stehen noch vier Redner auf der Rednerliste, die im Anschluss an die Debatte zur Dringlichen Anfrage aufgerufen werden.

Ich unterbreche die Sitzung.

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(Die Sitzung wird um 15.01 Uhr unterbrochen und um 15.02 Uhr wieder aufge­nom­men.)

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