Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt nun keine Wortmeldung mehr vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich werde zunächst über den eingebrachten Misstrauensantrag der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und der Staatssekretärin“ abstimmen lassen.

Ich mache jetzt schon darauf aufmerksam, dass, sofern dieser Antrag eine Mehrheit findet, die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Noll, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundes­kanzler“ entfallen wird.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und der Staatssekretärin“ gemäß Art. 74 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Ver­fassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauens­antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der ge­genständliche Antrag ist somit angenommen. (E 75) (Abg. Wöginger: Ein Wahnsinn! Unfassbar! – Abg. Nehammer: Die neue Koalition: Kickl und Rendi-Wagner! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Damit hat der österreichische Nationalrat der Bundesregierung das Vertrauen ver­sagt.

Nach Zustellung des Beschlusses obliegt es nun nach unserer Bundesverfassung dem Herrn Bundespräsidenten, eine einstweilige Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung zu betrauen.

Ich erwähne noch einmal, dass durch die Beschlussfassung die Abstimmung über den anderen Misstrauensantrag entfällt.