15.07
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon einiges – um nicht zu sagen, sehr viel – vorweggenommen. Konkret geht es bei dieser 15a-Vereinbarung darum, dass im Dezember des vergangenen Jahres die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe vom Bund in die Kompetenz der Länder übergegangen ist.
Um sicherzustellen, dass einerseits die hohen bisherigen Schutzniveaus, die es gegeben hat, auch weiterhin bestehen und dass es andererseits trotz der Länderkompetenz einheitliche bundesweite Schutzstandards geben wird, bedarf es dieser 15a-Vereinbarung.
Die Länder verpflichten sich darin, die bisherigen Mindeststandards, die der Bund schon vorgegeben hat, weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten. Der Bund wiederum verpflichtet sich, den Informationsfluss zwischen Bund und Ländern bei wichtigen Institutionen und Behörden, wenn es um Kindesmissbrauch oder um Kindesmisshandlung geht, einerseits zu gewährleisten und andererseits die Standards im Sinne einer Kinderschutzforschung qualitätsmäßig weiterzuentwickeln sowie entsprechende Statistiken sicherzustellen.
Ich denke, alles in allem ist es eine gute und wichtige Maßnahme, die den Prozess der Verlagerung von Bundes- auf Landeskompetenzen, der im Dezember des Vorjahres eingeleitet wurde, sicherstellt und auch weiterentwickelt. Ich darf Sie daher einladen, dieser 15a-Vereinbarung Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rosenberger. – Bitte.