15.07

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon einiges – um nicht zu sagen, sehr viel – vorweggenommen. Konkret geht es bei dieser 15a-Vereinbarung da­rum, dass im Dezember des vergangenen Jahres die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe vom Bund in die Kompetenz der Länder übergegangen ist.

Um sicherzustellen, dass einerseits die hohen bisherigen Schutzniveaus, die es gege­ben hat, auch weiterhin bestehen und dass es andererseits trotz der Länderkompetenz einheitliche bundesweite Schutzstandards geben wird, bedarf es dieser 15a-Vereinba­rung.

Die Länder verpflichten sich darin, die bisherigen Mindeststandards, die der Bund schon vorgegeben hat, weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten. Der Bund wiede­rum verpflichtet sich, den Informationsfluss zwischen Bund und Ländern bei wichtigen Institutionen und Behörden, wenn es um Kindesmissbrauch oder um Kindesmisshand­lung geht, einerseits zu gewährleisten und andererseits die Standards im Sinne einer Kinderschutzforschung qualitätsmäßig weiterzuentwickeln sowie entsprechende Statis­tiken sicherzustellen.

Ich denke, alles in allem ist es eine gute und wichtige Maßnahme, die den Prozess der Verlagerung von Bundes- auf Landeskompetenzen, der im Dezember des Vorjahres eingeleitet wurde, sicherstellt und auch weiterentwickelt. Ich darf Sie daher einladen, dieser 15a-Vereinbarung Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rosenberger. – Bitte.