15.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Zuhörer! Ich beginne mit Themen, die uns in der Politik immer wieder begleiten; es sind die Verwaltungsreform und die Kom­petenzentflechtung zwischen Bund und Ländern. Dazu hat es immer schon Anläufe gegeben, zum Beispiel im Österreich-Konvent. Der Ruf hinsichtlich Beendigung des Stillstands und danach, in diesem Bereich etwas weiterzubringen, ist in den letzten Jahren immer lauter geworden. Man kann es drehen und wenden, wie man will, die letzte Regierung unter Bundeskanzler Kurz hat einen Weg gestartet, um die Kompe­tenzentflechtung in der Bundesverfassung in Angriff zu nehmen, und die Kinder- und Jugendfürsorge ist auf Länderebene gewandert.

Die Folge ist diese 15a-Vereinbarung mit den besagten Mindeststandards. Ich verstehe die Kritik nicht ganz, warum die Gebietskörperschaft Land nicht fähig sein sollte, or­dentliche Kinder- und Jugendhilfe sowohl in der Legislative, in der Gesetzgebung, als auch in der Vollziehung durchzuführen.

Die Kinderfürsorge und die Kinderhilfe sind ein wirklich sehr sensibles Thema, weil es, beginnend mit Kindesmisshandlung bis zu Kindesmissbrauch, um sehr individuelle per­sönliche Situationen geht. Zu bedenken ist auch, dass der Weg zwischen den Betreu­enden, den Betreuungseinrichtungen, den Hilfsorganisationen und denjenigen, die dort tätig sind, und der Legislative sowie der Vollziehung ein kurzer, nachvollziehbarer und logischer ist.

Ich möchte an dieser Stelle allen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für ihre wirklich sehr belastende, manches Mal auch physisch und psychisch herausfordernde Arbeit sehr herzlich danken.

Die Kritik an uneinheitlichen Standards wird durch diese 15a-Vereinbarung aus der Welt geschafft. Es ist daher wirklich nicht schlüssig, dieser Vereinbarung nicht zuzu­stimmen, denn durch sie wird genau das geregelt, sodass das, was befürchtet wird, nicht eintritt. Einheitliche Standards: Der Bund sorgt für Statistiken und auch für Kinder­schutzforschung. Er hat sich dazu verpflichtet.

Warum die Länder nicht selber Kontrolle ausüben können oder diese Kontrolle schlechter als die vom Bund sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Im Übrigen ist auch die Volksanwaltschaft in diesem Bereich tätig.

Kompetenzentflechtung, einheitliche Standards, ordentliche Kontrolle: Die Kinder- und Jugendhilfe ist auf einem guten Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12