16.45
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Der selige Dr. Kreisky hat gesagt: Sie ahnen gar nicht, wie viel Lob ich vertragen kann. (Beifall des Abg. Jarolim.) – Unter Verwendung dieses historischen Zitates darf ich mich namens meiner Person und wahrscheinlich meiner beiden Mitkollegen diesbezüglich äußern. Ich darf überhaupt sagen, dass die Annehmlichkeit, die die Arbeitsstruktur in diesem Kollegium dargestellt hat, eine für mich historisch wertvolle Erfahrung gewesen ist, die sich ja auch in einer positiven Zuwendung zu den Bedürfnissen, die der Gesetzgeber, der Verfassungsgesetzgeber der Volksanwaltschaft anheimgestellt hat, geäußert hat.
Ich darf daran erinnern, dass das Parlament, der Nationalrat zwei Hilfsorgane hat: Das eine ist der Rechnungshof, das zweite Hilfsorgan ist die Volksanwaltschaft mit der Aufgabenstellung, Missstände der Verwaltung und Fehlerhaftigkeiten in der Behandlung von Menschen im Zusammenhang mit Menschenrechten aufzuzeigen.
Herr Kollege Dönmez hat sehr, sehr warmherzig gesprochen. Ich erinnere mich an unser erstes Zusammentreffen im Bundesrat, als er noch einer anderen Fraktion angehört hat und er spontan bereit gewesen ist, die Ausdehnung der Kompetenzberechtigung der Volksanwaltschaft, was die Prüftätigkeit betrifft, zum Ausdruck zu bringen, was zu einer damaligen Antragstellung geführt hat.
Ich wiederhole also: Das Anliegen als Leuchtturmprojekt langfristiger Natur, welches der Nationalrat verfolgen sollte, ist, die Gleichwertigkeit der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft mit jener des Rechnungshofes herbeizuführen, diese gesetzlich durchzuführen. Der Antrag dazu wurde heute schon eingebracht.
Unter Verweis auf die ausführliche Darstellung der Tätigkeit der Volksanwaltschaft, unter Verweis auf den Bericht darf ich zum Ausdruck bringen, dass dieser Bericht nicht ohne die sehr hochwertige Arbeitsintensität und Anstrengung der in der Volksanwaltschaft tätigen Menschen möglich wäre. Sie haben dankenswerterweise auch Ihre Wertschätzung auf die Angestellten und Beamten der Volksanwaltschaft gerichtet. Ich nehme diese Anerkennung mit Dank zur Kenntnis und gebe sie weiter, soweit die Beamten heute nicht ohnedies anwesend sind.
Unter Hinterlassung von Leuchtturmprojekten, die ihrer Natur nach nicht in einer Periode abgearbeitet werden können, weil der Erkenntnisprozess offenkundig länger dauert, darf ich für die Angelegenheiten, die ich zu verantworten hatte, auf die Notwendigkeit der Verfolgung der Verbesserung in gesetzlicher Hinsicht verweisen, die dem Nationalrat zukommt.
Nummer eins: Wir haben schon mehrmals auf die Situation der chronisch kranken Kinder im Schulsystem verwiesen.
Es wurde auf das Symposium, das wir im Nationalrat hatten, verwiesen. Es wurde auf eine weitere Veranstaltung verwiesen, und vor zwei Wochen hatten wir eine weitere Veranstaltung in der Volksanwaltschaft.
Wir haben Tausende, Tausende Kinder mit Diabetes. Gott sei Dank hat der Nationalrat den Vorschlägen der Volksanwaltschaft Rechnung getragen und hat eine eventuell vorhandene Fehlerhaftigkeit in der Behandlung durch Lehrer als Amtshaftungsfall dargestellt und gesetzlich geregelt, sodass die primäre Furcht davor, einem Kind Hilfe zu leisten, im Prinzip entfallen musste.
Aber es bleibt noch viel zu tun. Das chronisch kranke Kind in der Schule – und wir sprechen von Tausenden, und niemand von Ihnen weiß, ob Ihr Kind, das Kind Ihrer Schwester, Ihres Bruders, Ihrer Tochter, nicht auch ein solches Kind mit Bedürfnissen in der Schule sein wird – bedarf einer weiteren gesetzlichen Zuwendung, die der Nationalrat entwickeln muss.
Als Fernziel schwebt mir vor – und ein besseres Modell kenne ich nicht –, dass pro Schule ein zuständiger Mensch, eine Frau oder ein Mann mit ausgeprägten medizinischen Kenntnissen, vorhanden sein muss. Die Engländer nennen das School-Nurses-System.
Zweitens: die Pflichtversicherung für den Naturkatastrophenfall – ein Fernziel, das in Österreich jeden Tag neu an Aktualität gewinnt. Es gibt derzeit in Tirol Hochwasser. Laut Meldung von 6 Uhr früh ist der Pegel des Inn auf über 6 Meter gestiegen. In Schwaz wurde Zivilschutzalarm ausgelöst. Diese intensiven Regenfälle drängen von Westen her nach Österreich. Wir werden in Tirol also wieder ein sogenanntes hundertjähriges Hochwasser haben, also eine Menge und Quantität, die laut statistischer Berechnung nur alle hundert Jahre vorkommen.
Vergessen wir, ob die Statistik stimmt oder nicht stimmt: Das heißt, dass wir eine große Zahl von Geschädigten haben werden. Der derzeitige Zustand, dass die Landeshauptleute mit Katastrophenfonds et cetera zuständig sein werden, ist unbefriedigend. Schauen Sie in die Nachbarschaft, schauen Sie in die Schweiz, schauen Sie nach Belgien: Da wird das auf privatrechtlicher, versicherungsrechtlicher Ebene abgehandelt, was ja auch im konkreten Fall zur Entlastung der Budgets in den Ländern führen würde.
Also: Die Lösung, die taugliche Lösung für eine Pflichtversicherung für den Naturkatastrophenfall ist auch ein Leuchtturmprojekt, das ich hinterlassen darf.
In Summe danke ich, dass der Nationalrat mit angemessener Befassung dafür, dass die Volksanwaltschaft als Kollegialorgan für die Bedürfnisse des Nationalrates gearbeitet hat, seinen Dank ausspricht. Die Volksanwaltschaft gibt für alle vorhandenen Ebenen der Aufmerksamkeit, die der Tätigkeit der Volksanwaltschaft zugewendet worden sind, den Dank zurück. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)
16.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Volksanwältin Brinek um ihre Wortmeldung bitten. – Bitte.