13.40

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Wir debattieren verschiedene Themen und stellen dabei fest, dass wir uns familienpolitisch auf einem sehr hohen Niveau bewegen und bemüht sind, hier auch noch weitere Entwicklungen voranzutreiben. Vielleicht darf man dabei auch feststellen, dass die Familienpolitik vielleicht auch deswegen in diesem Land so einen hohen Stellenwert hat und so weit gediehen ist, weil eben die ÖVP seit 32 Jahren mit in der Regierung ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim: Da muss er selber lachen!)

Sehr geehrte Frau Holzinger-Vogtenhuber, es ist schon schön, wenn wir von der gestrigen Besprechung mit unserer Frau Ministerin Stilling sprechen und sie zitieren. Sie hat wirklich gesagt, dass eben in Bezug auf den Papamonat im Bereich des öffentlichen Dienstes deutliche Zahlen zu lesen sind – ja, das stimmt –, aber du musst dann auch wirklich alles wiedergeben, was sie gesagt hat. Sie hat nämlich auch ge­sagt, dass natürlich der öffentliche Dienst schwer bis nicht mit den anderen Bereichen in der Wirtschaft zu vergleichen ist, dass da andere Maßnahmen zu setzen sind. Also bitte: Nicht nur ein Tunnelblick auf das richten, was man sehen will, sondern wirklich die gesamte Aussage wiedergeben! – Danke, Frau Ministerin Stilling, für diese neutrale und gute Aussage, die Sie diesbezüglich getroffen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Ausgangslage für die heutige Debatte ist, dass ganz genau gleich wie bei den unselbstständig Erwerbstätigen die Einhaltung der Zuver­dienstgrenzen auch bei selbstständig Erwerbstätigen seitens der SVA überprüft wird. Es kann und wird aus verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgründen auch für Selbstständige keine Ausnahme gemacht werden können. Selbstständige haben die Möglichkeit, im Zeitraum von zwei Jahren der SVA bekanntzugeben, in welchem Kalendermonat sie Kinderbetreuungsgeld bezogen und wie viel sie während, davor und danach verdient haben. Wir sprechen dabei von der sogenannten Abgrenzung der Einkünfte. Der OGH hat nun im Jahr 2018 entschieden, dass Selbstständige auch nach Ablauf der Zweijahresfrist eine Abgrenzung vornehmen dürfen. Führt die nachträgliche Abgrenzung dazu, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wurde, darf es zu keiner Rückforderung kommen. Diesem Umstand werden wir mit den vorliegenden zwei Gesetzentwürfen gerecht.

Zum einen regeln wir im Kinderbetreuungsgeldgesetz die Fristen so, dass eine nachträgliche Abgrenzung für Geburten vom 1.1.2012 bis zum 28.2.2017 bis zum Ende des Jahres 2025 möglich sein wird. Damit schaffen wir den Spielraum für all jene, die zu Rückforderungen verpflichtet wurden. Wir verhelfen ihnen wiederum zu ihrem Recht, das heißt, wir verhelfen ihnen zu ihrem Geld.

Der zweite Teil regelt die Finanzierung der Rückforderungen der betroffenen Personen. Hierfür schaffen wir einen Jungfamilienfonds, der aus Mitteln der SVA gespeist wird. Es handelt sich bei den notwendigen Mitteln also um Versichertenbeiträge, mit denen wir den Versicherten ihre Rechte auf das Kinderbetreuungsgeld im Rahmen des Gesetzes sichern. Wir belasten also mit dieser Maßnahme das allgemeine Budget nicht und bleiben beim Pfad einer sparsamen Haushaltsführung. Wichtig ist, dass alle Betrof­fenen nun die Sicherheit bekommen, bei zeitgerechter Meldung ihrer Abgrenzungen die ihnen zustehenden Mittel aus dem Kinderbetreuungsgeld zu bekommen, und zwar auch rückwirkend für all jene, die in der Vergangenheit für das Kinderbetreuungsgeld zu einer Rückzahlung verpflichtet wurden.

Das ist eine gute Lösung für alle Betroffenen im Sinne der Versicherten und im Sinne aller Familien, die nun auch ihren Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld gesichert haben. Als Familiensprecher der ÖVP möchte ich mich bei allen eingebundenen Ver­handlerinnen und Verhandlern recht herzlich bedanken. Ich möchte auch erwähnen und betonen, dass diese Regelung, dass diese Lösung von unserer damaligen Familienministerin Juliane Bogner-Strauß auf den Weg gebracht wurde, und mich dafür bei ihr auch recht herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

13.44

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.