14.55

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ich darf zur Rede des Herrn Kollegen Wöginger kurz Folgendes ergänzen: Es sind rund 100 000 Frauen, die von keinem Kollektivvertrag erfasst sind. Das heißt, auch für diese Gruppe schaffen wir gemeinsam diese Verbesserung. Es sind vier Fraktionen in diesem Haus, die heute dieser gesetzlichen Karenzzeitenregelung von 24 Monaten die Zustimmung erteilen.

Es hat ein bisschen gedauert, bis dieses Baby geboren wurde, aber heute ist es so weit. Ich freue mich wirklich, wirklich für alle Frauen in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn ein Kind ab dem 1. August 2019 geboren wird, Sie in Karenz gehen und diese Zeit für 24 Monate wirklich in Anspruch nehmen, sich das auch teilen, wie auch immer, werden Sie von dieser Regelung profitieren. Das ist das Beste an der Sache.

Die schon erwähnte Einkommensschere kann dadurch um durchschnittlich circa 3 Prozent geschlossen werden, und das ist großartig für viele, viele Frauen, die diese Karenzzeiten in Anspruch nehmen.

Das gilt ja nicht nur für Mütter, die Kinder selbst geboren haben, sondern auch für Adoptivmütter und Pflegemütter. Es ist also rundum eine wunderbare Sache, dass statt der zehn Monate jetzt 24 Monate voll angerechnet werden und dass es auf Initiative der Sozialdemokratie hin – es war unsere Initiative; man muss so fair sein, das zu sagen – jetzt doch gelungen ist, das gesetzlich so zu regeln, dass man früher An­spruch auf die sechste Urlaubswoche hat, dass eine Entgeltfortzahlung im Krankheits­fall gewährleistet ist, dass der Kündigungsschutz hier auch eine andere Dimension bekommt und einiges mehr, wie dass Sicherheit gegeben ist und die Vereinbar­keitsfrage gut gelöst wird.

Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei den Sozialpartnern bedanken, die in Kollek­tivverträgen diese Regelung schon gelöst haben. Es sei mir eine kleine Seitenbe­merkung erlaubt: Dort, wo besonders wenige Frauen arbeiten, in der Metallbranche und in anderen, hatten wir schon die 24 Monate; dort hingegen, wo besonders viele Frauen arbeiten, werden wir es jetzt gesetzlich regeln. (Abg. Wöginger: Handel!) – Der Handel hat es auch, aber Gastronomie und andere Bereiche. Auch die 100 000 Frauen, die bisher gar keinen Kollektivvertrag hatten, werden von dieser Regelung erfasst. Daher finde ich es großartig, dass wir jetzt ein gutes Stück zum Schließen der Einkom­mensschere beitragen.

Ich verlese jetzt den Abänderungsantrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Dr.in Juliane Bogner-Strauß, Dr.in Dagmar Belakowitsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA zum Antrag 338/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 1.lautet:

„1. § 15f Abs. 1 lautet:

„§ 15 f (1) Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes 1988 in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen. Für die Dienst­nehmerin günstigere Regelungen werden dadurch nicht berührt. Zeiten der Karenz werden bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer gemäß den §§ 15 Abs. 1 und 15c Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 angerechnet. ““

2. Z 2 lautet wie folgt:

„2. Dem § 40 wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) § 15f Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2019 ritt mit 1. August 2019 in Kraft und gilt für Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird.““

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Ich glaube, das, was bisher erreicht wurde – die Einkommensberichte wurden erwähnt, wo man ein bisschen hineinschauen kann, was jemand in einem Unternehmen ver­dient, auch der Gehaltsrechner, der installiert wurde, aber auch die Gehaltsangaben in Stelleninseraten –, waren erste Schritte, die dazu beitragen, die Lohnschere auch in Österreich ein Stück weit kleiner zu machen.

Was jetzt aber für alle Frauen gelingt, in deren Kollektivverträgen es noch nicht geregelt war, die bisher gar keinen Kollektivvertrag hatten, ist, dass sie, wenn sie mit zwei Kindern die volle Zeit ausschöpfen, bis zu 3 Prozent mehr Lebenseinkommen haben. Das ist wirklich ein Meilenstein. Ich freue mich sehr für die Frauen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Dr.in Juliane Bogner-Strauß, Dr.in Dagmar Belakowitsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 338/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 1.lautet:

„1. § 15f Abs. 1 lautet:

„§ 15 f (1) Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes 1988 in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen. Für die Dienst­nehmerin günstigere Regelungen werden dadurch nicht berührt. Zeiten der Karenz werden bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer gemäß den §§ 15 Abs. 1 und 15c Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 angerechnet. ““

2. Z 2 lautet wie folgt:

„2. Dem § 40 wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) § 15f Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2019 ritt mit 1. August 2019 in Kraft und gilt für Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird.““

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schimanek zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf bei der FPÖ.)