Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den im Antrag 338/A der Abgeordneten Schieder, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.
Hierzu haben die Abgeordneten Heinisch-Hosek, Bogner-Strauß, Belakowitsch, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf im Antrag 338/A samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Bogner-Strauß, Belakowitsch, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in der dritten Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig, und somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.