17.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist, wie bereits berichtet, 2014 zu einem tragischen tödlichen Unfall auf einer Tiroler Alm gekommen und Ende 2018 dann zu einem Schuldspruch in erster Instanz. Der Tiroler Bauer wurde zu einer Schaden­ersatzzahlung von rund 500 000 Euro verurteilt. Es kam daraufhin zu einer großen Empörung in der Bevölkerung und zu einer großen Verunsicherung unter jenen Damen und Herren, die eine Alm bewirtschaften, aber auch unter jenen Damen und Herren, die dort ihre Freizeit touristischer oder sportlicher Natur verbringen.

Ich bin der alten Bundesregierung dankbar, Elli Köstinger für die Initiative, Sebastian Kurz für die Lösungen, die hier auf den Weg gebracht wurden. Ich möchte das ganz kurz erläutern, denn es sind nicht nur juristische Themen, die klargestellt und besser geregelt wurden, sondern es wurde auch im Bereich der Prävention sehr viel getan.

Zum Ersten wurde ein Verhaltenskodex für die Nutzung der Almen erstellt. Gemeinsam mit Bäuerinnen und Bauern, gemeinsam mit den Freizeitsuchenden, gemeinsam mit der Freizeitwirtschaft wurde ein Text erstellt, ein Hinweis, wie man sich, wenn Tiere auf der Alm sind, verhalten soll. Das ist wichtig, denn die Touristen werden mehr, und die Mutterkühe auf den Almen reagieren auf Menschenmassen oft sehr gereizt.

Zum Zweiten wurde von uns Bäuerinnen und Bauern definiert, wie Tiere auf einer Weide und auf einer Alm zu halten sind. Auch das ist sozusagen eine Anleitung zur guten landwirtschaftlichen Praxis und eine Verbesserung im Vergleich zu der Situation, die wir vorher hatten.

Der dritte Bereich betrifft die Dinge rund um den Tierhalterparagrafen, § 1320 im ABGB. Ich darf das jetzt – nicht juristisch, denn ich bin leider kein Jurist, aber sozu­sagen auf Deutsch – interpretieren: Zum einen ist es so, dass in einem Verfahren auf die Standards, die wir gemeinsam mit allen Stakeholdern definiert haben, Bezug genommen werden kann; andererseits ist es so, dass die Rechte und Pflichten der Bauern, der Bäuerinnen auf dem Niveau bleiben, wie sie jetzt sind, wie sie jetzt festgeschrieben sind und wie sie in der bisherigen Judikatur abgearbeitet wurden. Aber – und das ist der Unterschied – die Eigenverantwortung der Freizeitsuchenden wird gesteigert, und das ist in Wahrheit die Verbesserung; die Verbesserung, um ein besseres Miteinander und eine höhere Rechtssicherheit auf den Almen zu gewähr­leisten.

Kollege Jarolim, was Versicherungen betrifft: Auch das wurde von uns evaluiert. Viele Bäuerinnen und Bauern haben Versicherungslösungen, die auch greifen. Viele Touris­musregionen haben Versicherungslösungen, die im Notfall greifen sollen. Von meinem rechtlichen Zugang her aber sage ich, Versicherungen müssen immer das letzte Mittel der Wahl sein, weil es in der Praxis einfach dann besser funktioniert.

In diesem Sinn: vielen Dank für diese Initiative an die alte Bundesregierung! Es wird damit das Miteinander auf den Almen gewährleistet. Die Almen gehören zur Identität, zur Landschaft Österreichs dazu, und wir wollen das auch in Zukunft so haben. – Aus diesem Grund ein großes Dankeschön und alles Gute für die bevorstehende Almsaison! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Reifenberger.)

18.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.