20.26

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es handelt sich bei diesem Antrag zum Bildungsinvestitionsgesetz um ein sehr wichtiges Projekt. Es geht darum, die Nachmittagsbetreuung, die Ganztages­betreuung von Sechs- bis 14-Jährigen finanziell abzusichern, und das wird mit diesem Gesetz gemacht. Wir werden die Ganztagesbetreuung ausweiten können, wir werden sie auch qualitativ aufwerten können. All dies ist in diesem Gesetz enthalten, und das ist eine ganz wichtige Angelegenheit.

Nebenbei gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist schon vorbereitet worden. Es handelt sich dabei um eine Viertelmilliarde Euro, das ist kein geringer Betrag, der über einige Jahre investiert werden wird.

Dieses Geld ist schon eingepreist worden, das heißt, dieses Geld ist bereits in Ver­handlung mit Bundesminister Faßmann und Bundesminister Löger gewesen. Wir werden also keine zusätzlichen Budgetmittel erforderlich machen, sondern können dieses Gesetz beschließen, ohne die Finanz mit zusätzlichen Mittelforderungen weiter zu belasten. Das darf ich dem Herrn Finanzminister freudig mitteilen. (Beifall bei der ÖVP.) Für Länder und Gemeinden, die es exekutieren wollen, ist daher jedenfalls Planungssicherheit bis 2023 gegeben.

Ich möchte mir erlauben, aus Anlass dieser sehr guten und wichtigen Mitteilung zwei Fußnoten anzubringen. Die erste Fußnote betrifft die Nachmittagsbetreuung als solche. Es war uns sehr wichtig, dass wir diese Nachmittagsbetreuung in den verschiedensten Formen unterstützen können, auch in den Formen der sogenannten nichtverschränk­ten Nachmittagsbetreuung, das heißt, dass den Eltern möglichst viel Freiraum in der Gestaltung der Erziehung der Kinder gegeben werden kann. Das ist uns sehr wichtig. Es geht darum, dass die Freiheit der Eltern als Ideal erhalten bleibt. Das ist natürlich auch ein gewisses Risiko, das wir den Eltern aufbürden, aber es ist im Sinne unserer Vorstellung, wie Kindererziehung am besten erfolgen sollte. Das Korsett für diese Erziehung soll nicht so fest gespannt werden, dass es dann gleichsam zu einer Bevormundung durch öffentliche Stellen und durch den Staat wird. Wir wollen eine wirkliche Freiheit in der Erziehung gewahrt wissen. – Das ist der eine Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Der andere Punkt betrifft die Tatsache, wie dieser Antrag zustande gekommen ist, denn es war nicht die jetzige Bundesregierung, die diesen Antrag im Parlament ein­gebracht hat. Es waren die Parlamentarier selbst, die die Initiative ergriffen haben, namentlich Kollege Mölzer und meine Wenigkeit, die dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz jetzt in die Bahnen gekommen ist. Ich bin ihm und auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen im Unterrichtsausschuss dankbar, dass dies gelungen ist. Ich bin auch für die gute Organisation und Koordinierung – ohne die wir ja aufge­schmissen wären – dankbar. Normalerweise nennt man die Namen nicht, aber hier möchte ich partes pro toto Roman Kunyik und Walter Asperl nennen, die uns wirklich unterstützt haben, damit dies so gut gelingen kann. Das ist eine gute Nachricht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Herr Abgeordneter Kucher! – Ich sehe ihn gerade nicht, vielleicht können Sie ihm das mitteilen: Er hat ja den direkten oder fast direkten Draht zum Kärntner Landeshaupt­mann, sodass er ihm mitteilen kann, wem es der Kärntner Landeshauptmann, der sich ja sehr für dieses Gesetz eingesetzt hatte, verdanken kann und an wen er seine Dan­kes­worte richten kann, wenn dieses Gesetz jetzt eingeführt wird.

Es war tatsächlich der 27. Mai, der eigentlich, ich möchte sagen, in einer Geisterstunde diese Situation so hervorgerufen hatte. Sie haben einem Bundeskanzler, dem nicht nur Österreich, sondern die Staatskanzleien Europas und der ganzen Welt im höchsten Maße Weitsicht, Verantwortungsbewusstsein und Mut attestiert hatten (Abg. Leichtfried: Genau!), jawohl, dem haben Sie – ich möchte sagen: ira et studio würde Tacitus sagen (Abg. Jarolim: Aber da gibt es eine andere Meinung auch!) – mit Zorn und Grimm (Abg. Leichtfried: Nein, das ist ein Irrtum!) das Misstrauen ausgesprochen. (Abg. Leichtfried: Mit großer Gelassenheit haben wir das Misstrauen ausgesprochen! – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim und Leichtfried.)

Ich muss Ihnen sagen, das ist aufgrund einer Idee des Leiters einer Partei, die jetzt gerade in Auflösung begriffen ist, geschehen. Dass sich die Sozialistische Partei von Adler bis hin zu Kreisky immer mit Ruhm, Stolz und Ehre präsentiert hatte, haben Sie jetzt schon vergessen. Sie sind noch unter dieses Niveau gegangen. Sie haben nicht nur dem Bundeskanzler, sondern der ganzen Bundesregierung das Misstrauen ausge­sprochen, auch Minister Faßmann, einem Mann ohne Fehl und Tadel (Beifall bei der ÖVP), einem Minister, der nach zehn Jahren ideologiebesetzter Bildungspolitik die Hoffnung dargestellt hat (Zwischenruf des Abg. Leichtfried), haben Sie sozusagen verwehrt - - (Abg. Leichtfried: Haben Sie das mitbekommen? Da klatscht jetzt die ÖVP, weil wir das Misstrauen ausgesprochen haben! – Abg. Plessl: Die Regierung hatte keine Mehrheit mehr!) – Ich glaube, Sie haben nicht ganz begriffen, warum diese Damen und Herren geklatscht haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wöginger: Das ist steirische Logik!)

Diesem Minister, der dieses Gesetz vorbereitet hat, haben Sie also verwehrt, dass er sagen kann: Das ist auch ein wichtiger Teil unserer Bildungspolitik. – Jetzt werden Sie halt auch für dieses Gesetz stimmen. Gut, es sei (Zwischenruf des Abg. Jarolim), aber ein schaler Nachgeschmack bleibt zurück. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

20.32

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.