21.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Das Bildungsinvestitionsgesetz wurde ja bereits 2017 noch von der rot-schwarzen Regierung beschlossen. Die Freiheitlichen haben das damals nicht mitge­tragen, aber die Initiative für die Reparatur dieses Gesetzes wurde in das türkis-blaue Regierungsprogramm hineinverhandelt. Ich möchte auch an dieser Stelle den ÖVP-Abgeordneten im Unterrichtsausschuss für die geleistete gemeinsame Arbeit danken.

Das Ergebnis liegt am Tisch. Wir wissen, dass die aktuelle Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Ganztagsschule mit dem Sommer­semester 2019, also diese Woche, ausläuft. Und wir wissen auch aus dem Unter­richtsausschuss und von Bundesminister Faßmann, dass für den schleppenden Aus­bau nicht die fehlenden Mittel verantwortlich waren, sondern vielmehr ein Teil der vorgesehenen Gelder von den Ländern und von den Gemeinden gar nicht abgeholt wurde.

Da darf ich an Kollegen Hoyos-Trauttmansdorff und Kollegin Cox folgenden Appell richten: Ihnen fehlt da ein bissel die Erfahrung aus einem Gemeinderat. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, vielleicht auch in einem Gemeinderat politisch aktiv zu werden, denn dann wüssten Sie, welche Ängste und Sorgen die Gemeinden haben. Ich kenne das von meiner Gemeinde Fürstenfeld, da geht es auch um Personalkosten, die die Gemeinden zu tragen haben, gerade was den Freizeitanteil der Ganztagsschule betrifft, und das ist kein unwesentlicher. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

Es geht also um die Unterstützung für die Gemeinden mittels dieses Bildungsinves­titionsgesetzes. Das BIG, wie es kurz genannt wird, regelt die Verteilung einer beacht­lichen Summe, nämlich 750 Millionen Euro in einem Zeitraum von 2020 bis 2033; 428 Millionen davon werden ja zweckgebunden an die Länder verteilt. 80 Prozent der nicht verbrauchten Mittel aus der Artikel-15a-Vereinbarung können im nächsten Jahr abgerufen und bis in das Jahr 2022 mitgenommen werden, und das sind auch 203 Mil­lionen Euro. Und wenn man schon bei den Zahlen ist, dann muss man auch sagen, 75 Prozent können für den Ausbau, sofern die Ausbaustufe noch nicht erreicht wurde, verwendet werden, und 25 Prozent stehen für bestehende Tagesbetreuungen zur Qualitätsverbesserung, aber auch für diese Personalkosten zur Verfügung.

Kollege Mölzer hat über die Ziele dieses Gesetzes schon ausführlich gesprochen – ich möchte das hier nicht wiederholen, darf aber kurz auf den Bildungsbericht zu sprechen kommen. Im Schuljahr 2017/2018 wurden 151 000 Schüler betreut. Wir wollen bis 2022 40 000 Plätze schaffen. Das Ziel ist also: 40 Prozent aller Schulkinder zwischen sechs und 15 Jahren sollen betreut werden. Wenn man das jetzt wieder mit den Zahlen aus dem Bildungsbericht vergleicht, dann muss man feststellen, dass wir in Wien einen Anteil von 37,3 Prozent, in Tirol einen von nur 10,5 Prozent und in der Steiermark, in meinem Bundesland, einen von 20,8 Prozent haben. 

Langfristig ist also unser Ziel, die Finanzierung des Ausbaus sicherzustellen, aber auch die Absicherung des Bestandes. Das führt zu Planungssicherheit für unsere Ge­meinden und letztendlich auch für die Familien und für die Kinder. Daher ersuche ich Sie alle um Ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

21.05

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Salzmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.