17.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Dieses heute zu beschließende Gesetz, das Web-Zugänglichkeits-Gesetz ist ein, wie bereits betont, wichtiges, dringliches Gesetz. Ich muss sagen, die Ausfüh­rungen der Kollegin Eva-Maria Himmelbauer waren wirklich umfassend, detailliert und deutlich. Ich möchte mich auf vier Hauptpunkte konzentrieren, die bei diesem Gesetz meiner Meinung nach wichtig sind. Der erste ist die Festlegung der Anforderungen.

Was ist wirklich gemeint, was kann man bei Web-Applikationen und bei Webbrowser-Anwendungen machen? Man braucht nur einmal zu bedenken, welche verschiedenen Arten der Beeinträchtigung es gibt. Ich kann mich erinnern, als ich mit den ÖBB das erste Mal die Barrierefreiheit für den Zug diskutiert habe, bin ich einfach nur von der mobilen Beeinträchtigung ausgegangen, aber das Hören, das Sehen, alle Beein­träch­tigungen von Sinnesfunktionen sind eigentlich auch gemeint. Es gibt sehr einfache, manchmal aber auch durchaus komplexe Möglichkeiten, zu helfen. Das heißt, die Festlegung der Anforderungen, auf Deutsch gesagt das Pflichtenheft, ist einmal die Basis.

Was auch wichtig ist, und das wird im Laufe der Zeit kommen, ist die Schaffung einer Feedbackstelle, sodass die, die von der Anwendung betroffen sind, sagen können, ob ihrem Bedürfnis, dem, was sie brauchen, wirklich entsprochen wird.

Ich freue mich, dass für die Abwicklung die FFG herangezogen wird. Die FFG ent­wickelt sich neben der reinen Forschungsförderung als sehr kompetente Agentur für solche Angelegenheiten. Ich bin froh, dass wir dort die Kräfte haben und natürlich auch das Budget, das jährlich entsprechend zugeteilt wurde.

Es ist zwar ein Bundesgesetz und es sind die Stellen des Bundes betroffen, aber wir werden das im Neun-plus-eins-Modus abwickeln, das heißt, auch die Länder werden entsprechende Regulative beschließen. Die Länder werden, sollen und „müssen“ – unter Anführungszeichen – nachziehen, und zwar auch in der Qualität, wie wir sie für den Bund vorhaben. Dann ist hoffentlich zumindest für die öffentliche Hand der Status erreicht, den ich mir vorstelle, um behinderten Personen ein entsprechend gutes Aus­nützen der modernen Technologien zu gewährleisten.

Ich möchte noch mit ein paar Worten auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cox, Kucher und Hoyos-Trauttmansdorff eingehen, mit dem man bei der Bewerbung sparen will. Ich glaube nicht, dass, wie es in der Begründung des Antrages steht, die Applikationen, die Webbrowser-Anwendungen schlecht sind. Software, die zum ersten Mal erstellt wird und dann sofort fehlerfrei und gut funktioniert, die gibt es auf der ganzen Welt nicht. Aus diesem Grund gibt es die Alpha- und Beta-Releases.

Trotzdem glaube ich aber, dass man beim Werbeetat sparen kann, schließlich haben wir zum Beispiel den ORF, der insgesamt von der Republik und vom Geld der Republik lebt, schließlich haben wir auch Medien, die sich in den Dienst der guten Sache stellen können. Ich bin mir sicher, dass der ORF und auch die Printmedien das entsprechend bewerben werden, ohne dass sie dafür von den Ministerien extra teuer bezahlt werden müssen. – Danke schön. Viel Erfolg, Frau Minister! (Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf und Beifall des Abg. Weidinger.)

17.51

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stephanie Cox. – Bitte.