20.09

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben ja zwei Themen hier in Dis­kus­sion, und bevor ich etwas zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz sage, möchte ich noch ein paar Worte zum Kraftfahrgesetz anbringen. Ich glaube, dass wir hier ein paar kleine, aber feine Themen neu regeln.

Das eine ist das Begutachtungsintervall für Motorräder. Ich glaube, es macht wirklich Sinn, das an die Begutachtungsintervalle im Bereich der Pkws anzupassen.

Wir haben die Sachbereichskennzeichen für alle Fahrzeuge der freiwilligen Feuer­wehren. Ich glaube, auch das ist eine positive Signalwirkung für die, die in ihrer Freizeit etwas für die Gemeinschaft tun.

Wir haben heute auch schon ein paar Mal über das Thema Verlagerung des Güter­verkehrs von der Straße auf die Schiene diskutiert, und da ist diese kleine, aber feine Maßnahme, nämlich die Tonnage für kranbare Sattelanhänger auf 41 Tonnen zu erhö­hen, um das attraktiver zu machen und um mehr Anhänger auf die Schiene zu bringen, ein wichtiger Punkt.

Zum Thema Gelegenheitsverkehrs-Gesetz – und mir ist vollkommen klar, dass das ein sehr emotionales Thema ist – würde ich trotzdem ersuchen, sich vor allem auf die Fakten zu konzentrieren. Es geht um die Beförderung von Personen. Es ist ein Thema, und wir haben bis jetzt im Bereich der Personenbeförderung einfach zwei gesetzliche Grundlagen gehabt, die historisch gewachsen sind, vollkommen klar, aber ich glaube, dass es Zeit ist, das Thema Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw als eine Einheit festzumachen.

Mir ist vollkommen klar, dass durch den Markteintritt von neuen Unternehmen eine Dynamik ausgelöst wurde, die durchaus positiv war. Das gibt es in anderen Bereichen auch. Es kommt jemand neu in den Markt, oft ist das ein Start-up, in diesem Fall ist es halt ein internationales, ein amerikanisches Unternehmen, und das bedeutet, man muss sich verändern, man muss sich modernisieren. Das ist grundsätzlich positiv, aber die Voraussetzung, dass das ein nachhaltiger Erfolg ist, ist, dass es gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen gibt, und das war nun einmal nicht der Fall. Deshalb glaube ich, dass es ein Gebot der Stunde ist, hier faire Wettbewerbsbedingungen, was Qua­lität, was Standards, aber was vor allem auch soziale Standards betrifft, zu erreichen. Dafür schaffen wir hier jetzt die Grundlage.

Wird das einen Rückschritt bedeuten für die, die dieses Gewerbe in Anspruch nehmen wollen? – Ich persönlich glaube das nicht. Faire Wettbewerbsbedingungen bedeuten nämlich, dass die, die in diesem Gewerbe tätig sind, innovativer sein müssen, um einen Vorteil zu haben, um erfolgreicher zu sein als ihre Konkurrenten. Das heißt, die Themen, die Buchungsmöglichkeiten, die Dienstleistungen, die Sonderinformationen, die Serviceleistungen, die wir jetzt gewohnt sind, werden mit Sicherheit kommen, denn wenn ein Betreiber erfolgreicher sein will als der andere, muss er neue Lösungen andenken, muss er innovativer sein – und das auf dem Boden eines fairen Wettbe­werbs ist, glaube ich, der Anspruch, den wir uns gemeinsam geben sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.