21.46

Bundesminister für Inneres Dr. Wolfgang Peschorn: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich darf mich zu dem Initiativantrag, zu dem zwei Abänderungsanträge vorliegen, zu Wort melden und ge­statte mir als Bundesminister für Inneres, in dessen Vollzugsbereich das Staats­bürger­schaftsgesetz fällt, Ihnen dazu einige Details unserer Gespräche mitzuteilen.

Ich habe schon bei meiner Antrittsrede gesagt: Verwalten ist Gestalten im Rahmen der Gesetze. Und wenn man das ernst meint, dann sind die Gesetze der Rahmen des Verwaltungshandelns. Und damit das, was die Bürger von uns erwarten, nämlich dass etwas, wenn sie ein Recht darauf haben, auch rasch geschehen kann und umgesetzt werden kann, möglich ist – gegenständlich reden wir über eine gesetzliche Initiative, die es Menschen durch Anzeige ermöglicht, die Staatsbürgerschaft der Republik Öster­reich zu erlangen –, sollten die Gesetze klar formuliert und von den Verwaltungs­behörden, die dafür zuständig sind, umgesetzt werden können.

Ich danke für das Vertrauen des Nationalrates in meine Verwaltung, in das Bun­des­ministerium für Inneres, weil wir bei der Ausgestaltung dieses Abänderungsantrages mitgestalten konnten, des Abänderungsantrages, den wir heute von Abgeordnetem Mag. Engelberg vorgetragen bekommen haben.

Ich danke deswegen, weil es jenen Behörden, die nach Ihrer Beschlussfassung dieses Gesetz zu vollziehen haben – das wird im überwiegenden Ausmaß die Magistrats­abteilung 35, aber auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sein –, möglich sein wird, allen Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erlangen wollen, diese rasch zuzuerkennen.

Der Antrag, der von Frau Dr. Krisper vorgetragen wurde, ist sehr weitgehend, und in der Kürze war eine Beratung mit den Experten nicht mehr möglich. Der Wortlaut dieses Antrages ist sehr weit und ermöglicht dadurch nur schwer einen Vollzug.

Von der Systematik her soll die Novelle, über die Sie heute Beschluss fassen, einen Absatz 1a einfügen, der inhaltlich an den Absatz 1 des § 58c anknüpft. Und dort, im § 58c Abs. 1, ist schon seit langer Zeit der Vorfahre, von dem der Nachkomme sein Recht ableiten soll, definiert.

Mit dem Antrag der Abgeordneten Dr. Krisper erweitern Sie diesen Vorfahrenbegriff, und das führt dazu, dass zwischen jenen Personen, die nach Absatz 1 als Vorfahre, der verfolgt wurde, und jenen, die nun als Nachkommen sich auf den Vorfahren stützen können, eine Diskrepanz entsteht. Ich weiß, dass die Abstimmung in Ihrer Ingerenz liegt, ich wollte Ihnen diese Information als Orientierung geben.

Ich freue mich aber als Bundesminister für Inneres, dass ich den Ausführungen und auch den Bemühungen, einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen, entnehmen konnte, dass hier im Hohen Haus Konsens über das Recht für einen Nachkommen eines Verfolgten, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erlangen zu können, besteht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.50