23.15

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, in dieser Angelegenheit nichts übers Knie zu brechen, sondern sich eine solche gesetzliche Maßnahme gründlich zu überlegen, und würde daher auch empfehlen, diese Materie an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen.

Man kann über die Einteilung des Justizministeriums verschiedener Ansicht sein. Das ist eine politische Frage, es ist aber auch eine fachliche Frage, und ich halte nichts davon, Organisationseinheiten ad personam zu verändern. Ich weiß, dass das natürlich dauernd passiert, dass das üblich ist, aber ich muss dieses Spiel ja nicht mitspielen und bin daher der Meinung, dass man da sachlich vorgehen sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube auch, dass es wenig Sinn hat, das Bundesministeriengesetz am Ende der Legislaturperiode zu verändern, denn das Erste, was die neue Bundesregierung tun wird, ist, das Bundesministeriengesetz zu ändern. Ich sehe daher relativ wenig Sinn darin, jetzt eine solche gesetzliche Maßnahme vorzusehen.

Ich glaube auch, dass man legistisch an diesem Entwurf feilen müsste, selbst wenn man ihn für richtig hält. Es sind einige Unklarheiten drinnen. Es ist nicht ganz klar, was damit gemeint ist, dass der Minister nicht sein Weisungsrecht delegieren kann – was immer das bedeutet. Wie schaut es dann mit der internen Weisungssituation aus? Es ist auch so, dass eine solche Formulierung es zwar ausschließen würde, einen Generalsekretär einzusetzen – was ich für eine sehr gute Idee hielte, weil ich von den Generalsekretären wenig halte –, aber man muss bedenken, dass es Staatssekretäre gibt, und die können verfassungsgesetzlich immer zwischen den Bundesminister und einen Sektionschef geschoben werden.

Ich würde Sie also bitten, die Sache gründlich zu überlegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Jetzt ist er tatsächlich dran. – Bitte.