23.25

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Also ich kann bestätigen, was Herr Abgeordneter Jarolim gesagt hat. Ich erinnere mich gut an die damalige Diskussion, als es um die Zusammenlegung der beiden Sektionen ging. Das war der Grund, warum man es gemacht hat, und schon damals gab es große Bedenken. Diese Bedenken sind darin begründet, dass durch die notwendigen, nütz­lichen Kontakte des Chefs der Straflegistik mit der Politik der Anschein entstehen kann, dass das bei Einzelstrafsachen ein Einfallstor für politische oder politisch motivierte Interventionen sein kann. Das ist jetzt nicht etwas, was man erfinden muss; es passiert, dass dieser Anschein entsteht. Daher ist es im Sinne einer unabhängigen Justiz, einer Justiz, der vertraut wird, dass man diese Anlässe beseitigt. Da spricht ja eigentlich nichts dagegen. Warum soll man nicht die beiden Sektionen getrennt füh­ren?

Ich gebe Frau Abgeordneter Steinacker schon recht, es kann im Einzelfall günstig sein, aus der praktischen Anwendung eines Strafgesetzes zu sehen, dass da Entwick­lungs­bedarf besteht, dass man da etwas tun muss. Es kann eine Anregung sein, wenn man sieht, dass die Norm nicht exakt gefasst ist, dass sie etwas erfasst, das eigentlich nicht strafwürdig ist, oder dass sie etwas nicht erfasst, das eigentlich bestraft werden sollte. – Das stimmt schon.

Dem gegenüber steht eben der Nachteil, dass dieser Eindruck entsteht, denn es ist wichtig und notwendig, dass der Chef der Straflegistik diese Kontakte hat. Dann kann er durch sein Fachwissen auch verhindern, dass vielleicht parteipolitisch motiviert Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden, die nicht so günstig für das System sind. Das ist der Grund dafür, dass eine solche Trennung sinnvoll wäre, und es ist auch der Grund dafür, dass ich mich dafür eingesetzt habe. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

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