Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 195

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Diese Affäre und die damit verbundene Umdeutung von geplanten illegalen Wahl­kampfkosten der ÖVP in einen Hackerangriff ist die letzte einer Reihe einschlägiger ÖVP-Affären seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Wie im Falle der Ibiza-Mails lautet die Antwort der ÖVP auf die jeweiligen Vorwürfe nicht „Offenlegung“, sondern „Des­information“. Was die ÖVP belastet, ist ein Fälschung. Was sie entlastet, ist echt.

Angesichts der massiven, kaum durch Fakten gestützten Behauptungen durch die Spitzen der ÖVP ist es daher wichtig, dass vor der Nationalratswahl möglichst viel Licht ins türkise Halbdunkel kommt.

Gleichzeitig beschäftigt mit dem Fall „Chorherr“ eine weitere Affäre die Öffentlichkeit. Auch in dieser Sache sind mangels Antworten aus der betroffenen Partei wesentliche Fragen offen.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

Anfrage

A.         Zur Hacker-Affäre

Behauptungen statt Beweise

1.          Am 6.9.2019 haben Vertreter der ÖVP in einer Besprechung der StA Wien den Datenabfluss erklärt und ihre Behauptung, die Daten seien von einem „Hacker“ ent­wendet und in der Folge „gefälscht“ worden, begründet. Wer waren die Vertreter der ÖVP bei dieser Besprechung?

2.          Hat die ÖVP im Rahmen dieser Besprechung oder zu einem anderen Zeitpunkt gegenüber den Ermittlungsbehörden erklärt, dass Daten manipuliert bzw. gefälscht wurden?

3.          Haben die Vertreter der ÖVP dabei konkrete Beweise für einen Hackerangriff vorgelegt?

Die „Verfälschung“ der Daten und der Schutz der ÖVP

4.          Haben die Vertreter der ÖVP dabei konkrete Beweise für die behauptete Verfälschung der Daten ihrer Buchhaltung bzw. für die „Einpflanzung“ neuer Daten vorgelegt?

5.          Der Teilaspekt „Verfälschung der Daten ihrer Buchhaltung“ ist der einzige As­pekt, der schnell und einfach geklärt werden kann. Dazu muss nur das letzte Buchhaltungs-Backup der ÖVP als Original mit den im Falter veröffentlichten Daten verglichen werden. Ist es richtig, dass die StA Wien die Ermittler angewiesen hat, zu diesem Aspekt erst später und nicht von Beginn an zu ermitteln?

6.          Ist es richtig, dass damit eine für die ÖVP gefährliche Ermittlung auf die Zeit nach der Nationalratswahl verschoben wird?

7.          Wer schützt hier die ÖVP?

8.          Hat es zu der Vorgangsweise der StA Wien eine Dienstbesprechung gegeben?

a.          Wenn ja, wann und wer waren die Teilnehmer?

9.          Wer hat entschieden, dass dieser Teil der Ermittlungen erst später durchgeführt wird?

10.        Ist die StA Wien dazu beraten worden?

a.          Wenn ja, von wem?

 


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