18.41
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als einer der letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat man es nicht leicht, weil inhaltlich schon nahezu alles berichtet und festgestellt wurde.
Es geht in diesem Gewaltschutzpaket wie gesagt nicht nur um eine umfassende Erweiterung des Schutzes von Frauen und Kindern sowie um Schutzmaßnahmen zur sexuellen Selbstbestimmung und Integrität, auch die Ausweitung des Betretungs- und Annäherungsverbotes ist, wie wir meinen, eine gute, wichtige und sinnvolle Maßnahme, um verbesserte Schutzmaßnahmen insbesondere für Frauen und Kinder zu gewährleisten, sondern es geht auch um eine Erweiterung von Straftatbeständen im Strafgesetzbuch, sodass es – und das hat Kollege Tschank von meiner Fraktion schon ausgeführt – für Angriffe auf Beamte eine erhöhte Strafdrohung gibt. Für mich als Polizisten, als Exekutivbeamten ist das eine besondere Freude, gab es doch in den letzten Jahren ständig eine Steigerung der Zahl der Angriffe.
Es ist das eine gute, eine wichtige, eine sinnvolle Maßnahme, wie ich meine, weil es ja nicht nur ein Zeichen der Gesellschaft ist, jenen Personen, die für Recht und Ordnung sorgen, auch entsprechende Schutzmaßnahmen zu bieten, sondern weil es auch um die Anerkennung und Wertschätzung jener Berufsgruppe geht, die tagtäglich, und das rund um die Uhr, da ist, um der Bevölkerung jenen Schutz und jene Sicherheit zu bieten, die sie verdient und die, wie wir glauben, notwendig sind.
In diesem Sinne darf ich an das in der vergangenen Woche beschlossene Gesetz, welches die Pensionsregelungen neu definiert, anschließen, in dem es darum geht, dass man mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit oder Schwerarbeit abschlagsfrei in Pension gehen kann. Das gilt bis dato nur für ASVG-Pensionisten, nicht aber für den öffentlichen Dienst, und da sind gerade auch die eben erwähnten Polizisten, aber auch Justizwachebeamte beziehungsweise Bundesheerangehörige besonders angesprochen.
Aus diesem Grund darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Prüfung des legistischen Anpassungsbedarfs durch Beschlussfassungen vom 19.9.2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll der Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise in diesem Zusammenhang mit den oben genannten Anpassungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können.“
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Ich darf Sie einladen, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen.
Abschließend darf ich noch auf den Antrag der Kollegin Steinacker betreffend Erweiterung der Maßnahmen beziehungsweise Bestimmungen zum Hausfriedensbruch eingehen. Frau Kollegin, grundsätzlich sind wir da schon auf Ihrer Seite, auch wir finden das, was Sie uns da vorgeschlagen haben, durchaus attraktiv, allerdings war das doch sehr kurzfristig und ohne Ausschussbefassung; es kommt uns doch ein bisschen zu schnell. Das heißt, wir sind grundsätzlich auf Ihrer Seite, werden aber heute hier trotzdem diesem Antrag nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)
18.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Werner Herbert und weiterer Abgeordneter
betreffend Prüfung des legistischen Anpassungsbedarfs durch Beschlussfassungen vom 19.9. 2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter
eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, den 25. September 2019 zu Top 6) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Gewaltschutzgesetz 2019) geändert werden.
Mit Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit sowie die Schwerarbeiterregelung abschlagsfrei gestellt. Diese Bestimmungen wurden im ASVG, BSVG und GSVG festgeschrieben. Nicht erfasst sind davon bisher Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes.
Hier ist durch die Bundesregierung, insbesondere das BMASGK und das BMÖDS ein Anpassungsbedarf dergestalt zu prüfen, ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
Darüber hinaus ist durch die Bundesregierung, insbesondere das BMASGK und das BMÖDS ein Anpassungsbedarf dergestalt zu prüfen, ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
Dabei soll insbesondere auch ein Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden, ob und in welcher Art und Weise im Zusammenhang mit den oben genannten Regelungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes berücksichtigt werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll der Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise in diesem Zusammenhang mit den oben genannten Anpassungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.