20.12

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und zu Hause! Gleichbehandlung, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht uns alle an. Studien zufolge wird es in Österreich noch 170 Jahre dauern, bis wir Gleichbehandlung erreichen. Das darf nicht sein, und das kann nicht sein. Gott sei Dank setzen sich viele in der Politik und außerhalb der Politik dafür ein, dass es nicht weitere 170 Jahre dauert, bis es in Österreich zu Gleichbehandlung kommt.

Seit der Einführung des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Frau und Mann bei der Festsetzung des Entgelts für die Privatwirtschaft im Jahr 1979 wurde gesetzlich sehr viel auf den Weg gebracht – mehrere Gleichbehandlungspakete, die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes und die Einführung der Gleichbehandlungsanwalt­schaft und der Gleichbehandlungskommission im Jahr 2004.

Gleichbehandlung ist leider trotzdem noch keine Selbstverständlichkeit. Wir haben da­zu noch viel vor, zum Beispiel das Schließen der Lohn- und der Pensionsschere. Wir haben da in den letzten eineinhalb Jahren einiges auf den Weg gebracht. Wir haben 24 Monate Karenzzeit in den Kollektivverträgen verankert (Zwischenruf des Abg. Vogl), es werden jetzt fünf Jahre Kindererziehung in die Mindestpension eingerechnet, und meiner Meinung nach – das ist mir wichtig – wird auch die gesetzliche Veran­kerung des automatischen Pensionssplittings ein Meilenstein in der Gleichbehandlung sein.

Obwohl es schon sehr, sehr viele dahin gehende Gesetze gibt, werden leider noch sehr viele Menschen ungleich behandelt. Institutionen wie die Gleichbehandlungs­anwaltschaft leisten einen wertvollen und wichtigen Beitrag, damit Gleichbehandlung in unserer Gesellschaft Realität und selbstverständlich wird.

Die Zahlen des letzten Berichts der Gleichbehandlungsanwaltschaft – sie stammen von Ende 2018 – bestätigen das. Es gab in den Jahren 2016 und 2017 zusammengezählt 6 100 Aktivitäten – die Klärung von Rechtsfragen, Beratungs-, Informations- und Auf­klärungsarbeit. Betroffene können sich in Diskriminierungsfällen rasch und unkompli­ziert an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Beratung und Unterstützung – das wissen wir alle – ist wichtig und notwendig und soll natürlich auch in den Regio­nalbüros sichergestellt sein.

Ich durfte übrigens voriges Jahr in Linz das Regionalbüro besuchen und mich von des­sen Arbeit überzeugen. Die regionale Arbeit ist ganz, ganz wichtig, damit Betroffene nah an ihrem Wohnort informiert und beraten werden können. Um diesen Aufwand auch weiterhin abdecken zu können, braucht es eine Aufstockung des Personals.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gleich­behandlungsanwaltschaft bedanken, sie leisten nämlich täglich großartige Arbeit. Ich möchte das Fortbestehen der regionalen Beratungsstellen sicherstellen. Ich möchte, dass sich jeder, der sich ungleich behandelt fühlt, an die Gleichbehandlungsanwalt­schaft wenden kann. Daher braucht es da eine Aufstockung des Personals. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichbehandlung, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf nämlich nicht nur ein Begriff sein, sondern muss von uns allen gelebt und umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.16

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.