29. Punkt
Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen schließlich zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Entsprechend § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Ausschüssen durchzuführen, sobald dem Präsidenten mitgeteilte Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs es erfordern.
In der Präsidialkonferenz wurde die Einigung erzielt, die Ausschussgrößen mit 28 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern beziehungsweise mit 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festzulegen.
Ich werde daher zunächst die Neuwahl der zukünftigen 28er-Ausschüsse und anschließend die Neuwahl der zukünftigen 23er-Ausschüsse vornehmen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse neu zu wählen:
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Budgetausschuss
Ausschuss für innere Angelegenheiten
Rechnungshofausschuss
Umweltausschuss
Unterrichtsausschuss
Verfassungsausschuss.
Einvernehmlich wird weiters vorgeschlagen, gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Ausschüsse mit jeweils 28 festzusetzen.
Daraus ergibt sich folgende Aufteilung auf die Klubs: je 10 Mitglieder und Ersatzmitglieder von der ÖVP, je 8 von SPÖ und FPÖ, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied von NEOS und JETZT.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Vorschläge.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters besteht nach Beratung in der Präsidialkonferenz Einvernehmen, folgende Ausschüsse neu zu wählen:
Außenpolitischer Ausschuss
Ausschuss für Bauten und Wohnen
Ausschuss für Familie und Jugend
Finanzausschuss
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie
Geschäftsordnungsausschuss
Gesundheitsausschuss
Gleichbehandlungsausschuss
Immunitätsausschuss
Justizausschuss
Ausschuss für Konsumentenschutz
Kulturausschuss
Landesverteidigungsausschuss
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
Ausschuss für Menschenrechte
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
Sportausschuss
Tourismusausschuss
Unvereinbarkeitsausschuss
Verkehrsausschuss
Volksanwaltschaftsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie
Wissenschaftsausschuss.
Weiters wird wiederum einvernehmlich vorgeschlagen, gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Ausschüsse mit jeweils 23 festzusetzen.
Daraus ergibt sich folgende Aufteilung auf die Klubs: Je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder von der ÖVP, je 7 von SPÖ und FPÖ, 1 Mitglied und Ersatzmitglied von den NEOS.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Vorschläge.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen.
Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.
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(Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)
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Die Tagesordnung ist erschöpft.