29. Punkt

Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen schließlich zum 29. Punkt der Ta­gesordnung.

Entsprechend § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Ausschüssen durchzuführen, sobald dem Präsidenten mitgeteilte Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs es erfordern.

In der Präsidialkonferenz wurde die Einigung erzielt, die Ausschussgrößen mit 28 Mit­gliedern und Ersatzmitgliedern beziehungsweise mit 23 Mitgliedern und Ersatzmitglie­dern festzulegen.

Ich werde daher zunächst die Neuwahl der zukünftigen 28er-Ausschüsse und anschlie­ßend die Neuwahl der zukünftigen 23er-Ausschüsse vornehmen.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse neu zu wählen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Budgetausschuss

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Rechnungshofausschuss

Umweltausschuss

Unterrichtsausschuss

Verfassungsausschuss.

Einvernehmlich wird weiters vorgeschlagen, gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Ausschüsse mit jeweils 28 festzu­setzen.

Daraus ergibt sich folgende Aufteilung auf die Klubs: je 10 Mitglieder und Ersatzmit­glieder von der ÖVP, je 8 von SPÖ und FPÖ, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied von NEOS und JETZT.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Vorschläge.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters besteht nach Beratung in der Präsidialkonferenz Einvernehmen, folgende Aus­schüsse neu zu wählen:

Außenpolitischer Ausschuss

Ausschuss für Bauten und Wohnen

Ausschuss für Familie und Jugend

Finanzausschuss

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie

Geschäftsordnungsausschuss

Gesundheitsausschuss

Gleichbehandlungsausschuss

Immunitätsausschuss

Justizausschuss

Ausschuss für Konsumentenschutz

Kulturausschuss

Landesverteidigungsausschuss

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

Ausschuss für Menschenrechte

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

Sportausschuss

Tourismusausschuss

Unvereinbarkeitsausschuss

Verkehrsausschuss

Volksanwaltschaftsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie

Wissenschaftsausschuss.

Weiters wird wiederum einvernehmlich vorgeschlagen, gemäß § 32 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Ausschüsse mit je­weils 23 festzusetzen.

Daraus ergibt sich folgende Aufteilung auf die Klubs: Je 8 Mitglieder und Ersatzmitglie­der von der ÖVP, je 7 von SPÖ und FPÖ, 1 Mitglied und Ersatzmitglied von den NEOS.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Vorschläge.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig, angenommen.

Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Er­satzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

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(Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

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Die Tagesordnung ist erschöpft.