5. Punkt

Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsaus­schuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss)

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 5. Tagesordnungspunkt.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Ausschüs­se einzusetzen: den Unvereinbarkeitsausschuss, den Immunitätsausschuss, den Budget­ausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehö­renden Abge­ordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grund­sätzen verteilt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss jeweils eine Zahl von 23 Mitgliedern und Ersatz­mitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 auf die SPÖ, je 4 auf die Freiheitlichen, je 3 auf den Grünen Klub sowie je 2 auf die NEOS.

Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss ist jeweils eine Zahl von 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 3 auf die SPÖ, je 2 auf die Freiheitlichen und die Grünen sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf den Klub der NEOS.

Zunächst lasse ich über die Ausschussgröße des Budgetausschusses und des Geschäftsordnungsausschusses abstimmen, die wie erwähnt 23 beträgt.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Weiters lasse ich nun über die Ausschussgröße des Unvereinbarkeitsausschusses und des Immunitätsausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für die 13er-Ausschussgröße sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch diese Ausschussgröße ist einstimmig so ange­nom­men.

Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Er­satz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

*****

(Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

*****