17.25

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Zum vorliegenden Antrag der Verkabelung von 110-kV-Leitungen gibt es in anderen Bundesländern schon die einen oder anderen Erfahrungen, die zeigen, wie schwierig es ist, ein bereits eingereichtes Projekt in ein­zelnen Teilen noch zu ändern. Entscheidend wird es sein, nicht nur über die Tech­nologie, sondern vor allem auch über die Trassenplanung und die Möglichkeit einer frühzeitigen Kenntnis, welche Bereiche allenfalls verkabelt werden können oder welche Bereiche nicht verkabelt werden, Gewissheit zu haben.

Grundsätzlich halte ich es für sehr überlegenswert, diesen Antrag eingehend zu disku­tieren und sich auch Gedanken zu machen, ob – außer für den Anlassfall – das kon­krete Gesetz generell für Leitungsverfahren in Österreich tauglich sein sollte. Derzeit sehe ich einen Schwachpunkt darin, dass der Antrag nur Leitungen betrifft, die nicht bundesländerübergreifend sind. Es ist relativ einfach, eine Leitung über mehrere Bun­desländer zu planen, um dadurch auf der nächsthöheren gesetzlichen Ebene nach dem Starkstromwegegesetz zu verhandeln. Dadurch werden die Bemühungen der Länder ausgehebelt.

Ich spreche aus leidvoller Salzburger Erfahrung. Salzburg hat sich sehr um eine gute Lösung im Sinne einer Teilverkabelung bemüht. Man hat insbesondere dem öffent­lichen Interesse einen sehr hohen Stellenwert gegeben und damit die Möglichkeit ge­schaffen, im Verfahren die landschaftlichen Argumente und die Betroffenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich abzuwägen. Dazu zählen auch unterschied­liche Mindestabstände zu gewidmeten Siedlungsgebieten und Einzelbebauungen, was in einem bereits sehr stark zersiedelten Landschaftsraum auf jeden Fall eine sehr schwierige Sache ist.

Trotzdem sind wir bei der Umsetzung des Landeselektrizitätsgesetzes letztlich leider gescheitert, weil es zu einem länderübergreifenden Projekt wurde und das Landes­gesetz nicht zur Anwendung kam.

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt hinweisen: 110 kV ist zwar eine Leitungs­dimension, bei der man tatsächlich über mehrere oder größere Abschnitte einer Teil­verkabelung diskutieren sollte – das halte ich für eine gute Lösung –, allerdings möchte ich – die Technologie ist verfügbar –, dass man im Sinne der gleichen Argumente eine Teilverkabelung auch für 220 kV und 380 kV mitdenken sollte, denn gerade bei der Errichtung von Leitungen mit höheren Netzspannungen ergeben sich natürlich auch größere Eingriffe und landschaftliche Veränderungen.

Es ist, meine ich, eine Illusion, zu glauben, dass man mit der Teilverkabelung das ge­samte Konfliktpotenzial an sich lösen kann. Man kann es abmildern, man kann Abwägungen vornehmen und vor allem den betroffenen Gemeinden, der Bevölkerung glaubwürdig das Gefühl geben, dass sie ein Mitspracherecht haben und ihre Anliegen auch berücksichtigt werden.

In einem Land wie Österreich mit einer dermaßen hohen Wertschöpfung aus dem Tourismus halte ich die Naturschutzargumente, die landschaftlichen Argumente durch­aus auch für monetär bewertbar. Da immer von Mehrkosten gesprochen wird: Ich glaube schon, dass man in einem Tourismusland entgegenhalten sollte, ab wann Infrastruktureinrichtungen zu einem derart großen Störfaktor werden, dass sie tat­sächlich den wirtschaftlichen Wert der Landschaft beeinträchtigen.

Daher wird es wichtig sein, im Ausschuss die österreichweite Anwendbarkeit zu disku­tieren. Dies erscheint mir sehr wichtig, wie auch die allenfalls rechtliche Verankerung nicht nur länderweise, sondern doch auch länderübergreifend anzuschauen und die Kostenfrage in der Debatte eingehend zu durchleuchten, denn ich sehe darin eine Schwierigkeit für die gutachterliche Feststellung und die Abwägung in den einzelnen Verfahren.

Grundsätzlich treten wir dieser Diskussion sehr gerne mit den erwähnten Fragen, die noch zu klären wären, bei. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

17.29