15.28

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Initiativantrag samt den Abänderungsanträgen, auch als 3. Dienstrechts-Novelle 2019 bekannt, ist einerseits ein Spiegelbild der funktionierenden Sozialpartnerschaft in Österreich und beinhaltet andererseits auch einen sehr positiven Gehaltsabschluss, zustande gekommen durch ein Zusammenwirken der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und des Finanzministe­riums. Davon profitieren, wie wir heute bereits gehört haben, rund 227 000 Bedienstete im Bund inklusive der Vertragslehrer, aber auch viele Bedienstete in den Ländern und in den Gemeinden – das sind rund 300 000 – infolge der Übernahme dieses Be­schlusses. Das bedeutet, viele Menschen, viele Familienmitglieder, darunter viele Kin­der, profitieren davon indirekt und direkt.

Es ist auch ein klares Zeichen in dieser Dienstrechtsnovelle, dass gerade die nied­rigeren Einkommen stärker angehoben wurden. Es wurden ein Sockel von 50 Euro als Mindestwert und eine Spannbreite von 2,25 bis 3,05 Prozent festgelegt – damit wurde auch den Beziehern niedrigerer Einkommen entsprechend Rechnung getragen. Das bedeutet, dass dieser Gehaltsabschluss eine Erfolgsgeschichte ist, weil davon unab­hängig die Biennalsprünge sowie auch die Vordienstzeitenanrechnungen aufgrund des EuGH-Urteils weiterhin bestehen. Es ist meiner Meinung nach eine klare Wertschät­zung und ein Ausdruck des Respekts vor der hervorragenden Arbeit aller Bediensteten im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, und dafür möchte ich mich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Hinblick auf die Novelle möchte ich explizit zwei Bemerkungen machen. Die eine betrifft den Entfall der Befristung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Wie­dereingliederungsteilzeit. Diese Wiedereingliederungsteilzeit ist aus meiner Sicht als bekennender Arbeitnehmervertreter eine ganz wichtige Sache, weil damit nämlich Menschen, die lange gearbeitet haben und irgendwann einmal krank geworden sind – schwer krank, etwa aufgrund eines Krebsleidens oder psychischer Erkrankungen –, die Chance haben, nach einem langen Krankenstand in Teilzeit ein Dienstverhältnis zu ha­ben, sowie danach die Möglichkeit, auf Vollzeit aufzustocken. Das heißt, dass sie aus dem Arbeitsleben nicht hinausgedrängt werden, sondern bleiben können. Durch diese Dienstrechtsnovelle wird jetzt gewährleistet, dass das nicht nur befristet möglich ist, denn die Sorgen und Beschwerden dieser schwer kranken Menschen bestehen ja durchaus auch über längere Zeit oder gar auf Dauer. Es ist mir wichtig, das zu erwäh­nen, weil im Endeffekt genau diese Änderung betreffend Wiedereingliederungsteilzeit und der Gehaltsabschluss ein klares Zeichen dafür sind, dass mit dieser Dienstrechts­novelle eine soziale Ausrichtung verfolgt wird.

Erwähnen möchte ich auch noch, dass betreffend Wiedereingliederungsteilzeit gleich­sam auch ein eindeutiger Tatbestand geschaffen wurde, und zwar für die große Grup­pe der Vertragsbediensteten. Diese waren nämlich bislang schlechtergestellt als zum Beispiel Richterinnen und Richter, aber auch Angehörige der Privatwirtschaft.

Der zweite Aspekt betrifft das EuGH-Urteil zum Fall Kreuziger. Darin erfolgte die Klä­rung, dass es nicht sein kann, dass Urlaubsansprüche, deren Zweck die Erholung ist, verfallen. Es kann nicht sein, dass erworbene Rechte gestrichen, erworbene Urlaubs­ansprüche nicht mehr konsumiert werden können, wenn man in Pension geht. Genau diesem Urteil wurde mit der Dienstrechtsnovelle nunmehr Rechnung getragen; der Ar­beitgeber wird jetzt verpflichtet – er trägt die Beweislast dafür –, darüber zu informie­ren, wann der Verfall eintritt, beziehungsweise muss für die arbeitenden Menschen die Möglichkeit geschaffen werden, den Urlaub entweder zu konsumieren oder eine ent­sprechende Urlaubsersatzleistung zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend erlaube ich mir noch zwei Bemerkungen. Zunächst: Es ist eine harmoni­sche Erfolgsgeschichte – Dank auch an das Finanzministerium. Weiters möchte ich zwei Punkte persönlich anregen: Zum einen sollte der Umstand, dass dem Urteil zum Fall Kreuziger, in dem es um den Urlaubsverfall geht, in der Dienstrechtsnovelle Rech­nung getragen wird, dazu führen, dass dies unbedingt auch in den Kollektivverträgen der anderen arbeitenden Menschen Aufnahme findet. Und der zweite Punkt: Herr Kol­lege Mag. Loacker, ich bin in dieser Legislaturperiode nicht dafür zu haben, dass wir wohlerworbene Rechte von arbeitenden Menschen streichen und im Endeffekt einen Eingriff in die Rechtssicherheit unseres Systems machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Ist das Ihr bestes Argument – wohlerworben?)

15.33

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Mar­kus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.