16.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn ich es richtig verstanden habe, waren diese Gäste jetzt nicht wegen des Glücksspiels hier; über dieses diskutieren wir aber gerade.

Wir haben immer, wenn wir über Glücksspiel reden, mehrere Themen auf dem Tisch: das eine sind die Konzessionen, die die Republik an Unternehmen vergibt, das andere sind die hohen Steuern auf Glücksspiel. Ein weiterer Punkt sind die Einnahmen der Republik aus der Eigentümerschaft an einem Glücksspielunternehmen. Die Hand auf diesen Einnahmen hat das Finanzministerium, und zu Recht natürlich hat das Finanz­ministerium Interesse an hohen Einnahmen. Es geht bei diesem Themenkreis natürlich auch um Posten. Wenn es ein Staatsbetrieb ist, dann geht es immer darum, wer dort eine wichtige Position einnehmen darf, möglicherweise eine gut dotierte, garniert mit einem schönen Pensionsvertrag.

Es geht bei diesen vielen Themenkreisen hinsichtlich Glücksspiel aber auch um das Thema Gesundheit, Suchterkrankung, Spielsucht. Spielsucht ist eine problematische Krankheit, die man ohne professionelle Hilfe normalerweise nicht bewältigen kann.

Gleichzeitig ist das Finanzministerium die Heimat der Spielerschutzstelle. Es liegt auf der Hand, dass ein rigide umgesetzter Spielerschutz die Einnahmen eher dämpft. Da­her gibt es einen Interessenwiderspruch, einen Zielkonflikt, nämlich auf der einen Seite mehr Einnahmen zu erzielen und auf der anderen Seite die Spieler optimal zu schüt­zen. Diese Konstruktion ist nicht optimal.

Die Bedeutung des Spielerschutzes ist eine hohe, aber sie darf natürlich nicht dazu verleiten, die Bestimmungen so stark anzuschrauben, dass legales Glücksspiel de fac­to unterbunden und das Glücksspiel in den illegalen Bereich gedrängt wird. Wie der Fi­nanzminister bereits richtigerweise ausgeführt hat, kann man im illegalen Bereich kei­nen wirksamen Spielerschutz durchführen, daher muss man kluge Bestimmungen schaffen, die dann dem Spielerschutz optimal dienen.

Ich bin daher der Meinung, dass dieses Thema aus dem Finanzministerium herausge­löst gehört. Das Gesundheitsministerium bietet sich dafür viel besser an. Die Gesund­heit Österreich GmbH, also die GÖG, beschäftigt sich regelmäßig und auf hohem wis­senschaftlichem Niveau mit Suchterkrankungen. 2020 wird es auch wieder eine große repräsentative Erhebung zum Suchtverhalten der Österreicher geben, und diesmal erstmals nicht nur zum Thema Drogen, Alkohol und Tabak, sondern auch zum Thema Glücksspiel, Glücksspielverhalten. Wie bereits erwähnt wurde, hat die GÖG schon ein­mal im Auftrag des Finanzministeriums die letzte Glücksspielnovelle 2010 evaluiert. Es gibt also das Fachwissen in einer Behörde, die zum Gesundheitsministerium gehört. Die fachliche Kompetenz ist dort vorhanden, und die Aufgaben wären dann sauber verteilt, wenn das Finanzministerium die Einnahmenseite und das Gesundheitsministe­rium die Spielerschutzseite abdeckt. (Beifall bei den NEOS.)

Wenn den zukünftig vermutlich regierenden Schwarzen und Türkisen und Grünen der Spielerschutz ein ehrliches Anliegen ist, dann nehmen sie diesen Vorschlag in ihre Gespräche auf. Ein bisschen stutzig hat mich gemacht, dass Kollege Kopf gesagt hat, er wolle die Länder einbinden. Wenn ich ein Projekt zu Fall bringen will, dann binde ich die Länder möglichst viel ein (Ruf bei der ÖVP: Wegen der Kompetenzen!), denn dann zerreden wir alles die nächsten 15 Jahre lang und es kommt nichts heraus. Wenn Sie etwas erreichen wollen, dann machen wir es einfach! (Beifall bei den NEOS.)

16.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Han­ger. – Bitte.