17.49

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren, wie mein Vorredner ja schon gesagt hat, das VKI-Finanzierungsgesetz 2019 und auch eine Änderung im Kar­tellgesetz 2005.

Das ist eine gute Gelegenheit, gleich einmal zu Beginn ein klares Bekenntnis zum Kon­sumentenschutz in Österreich abzulegen. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Ich schaue da den Kollegen Wurm an. Es hat ja im Vorfeld interessante Diskussionen dazu gege­ben, alle möglichen Presseaussendungen mit Wortmeldungen, die gar nicht nachvoll­ziehbar sind, weil wir uns, glaube ich, parteiübergreifend einig sind: Wir wollen Konsu­mentenschutz in Österreich haben – und ich möchte ausdrücklich auch festhalten, dass der Verein für Konsumenteninformation wirklich sehr gute, außerordentlich gute Arbeit geleistet hat. Er ist wichtig für die Konsumenten, gar keine Frage! Da geht es um Rechtsdurchsetzung auf der einen Seite, darum, eine entsprechende Begleitung anzu­bieten, es geht um vergleichende Warentests, es geht um vergleichende Dienstleis­tungstests und ein breites Portfolio, und es ist mir wichtig, ein klares Bekenntnis dazu abzugeben.

Ich möchte gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, um mich herzlich bei den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern des VKI zu bedanken, ich möchte ihnen auch meine Wert­schätzung ausdrücken. (Abg. Wurm: Aber, aber!) Ich verstehe auch die Sorge im VKI, wenn quasi schon über Jahre die Finanzierungsfrage diskutiert wird, und ich verstehe auch, dass es da den Wunsch nach Planungssicherheit gibt, aber (Abg. Wurm: Aber!) das Allerwichtigste ist: Dieses Bekenntnis ist da und dieses Bekenntnis kommt auch sehr klar in dem Antrag, den wir heute gemeinsam mit den Grünen einbringen, zum Ausdruck, weil wir die finanzielle Ausstattung des VKI deutlich verbessern.

Bis jetzt hat es eine Basisförderung in der Größenordnung von gut 1 Million Euro ge­geben, eine Zusatzförderung, die wieder daran gebunden war, dass über die Kartell­strafen die notwendigen Erlöse hereinkommen, und es hat über Werkverträge Leis­tungen gegeben, die vereinbart waren, was eine Gesamtsumme von knapp über 4 Mil­lionen Euro ergab. Der Gesetzesantrag sieht vor, dass es deutlich über 4 Millionen Eu­ro werden. Es sind nun 600 000 Euro mehr, und alleine diese 600 000 Euro sind Aus­druck dessen, dass wir zum Konsumentenschutz in Österreich stehen, und sie bringen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VKI die entsprechende finanzielle Si­cherheit für 2020.

Es ist tatsächlich so, dass der Antrag von SPÖ und FPÖ eigentlich mit unserem Antrag ident ist (Abg. Vogl: Nein!), er unterscheidet sich eigentlich nur in der Fristigkeit (neu­erlicher Zwischenruf des Abg. Vogl) – und in ein paar Detailfragen, okay. Inhaltlich ist er aber sehr, sehr ähnlich, divergiert nur in der Fristigkeit, und zwar aus folgendem Grund – darauf möchte ich schon hinweisen –: Wir haben gerade auch im Nationalrat in zwei Entschließungsanträgen gesagt, wir brauchen eine Evaluierung des VKI. Die Welt dreht sich ja weiter, es gibt Veränderungen, und natürlich ist auch der VKI ge­fordert, auf diese mit entsprechenden Änderungen zu reagieren. Wenn man nämlich quasi Steuergelder für etwas einsetzt, dann, denke ich, ist es letztlich auch unser Recht, eine Kontrollfunktion auszuüben, auch wissen zu wollen, was mit diesem Geld passiert. Das bringt unser Antrag zum Ausdruck.

Ich verweise natürlich auch noch auf die entsprechenden Koalitionsverhandlungen, die derzeit im Laufen sind. Gerade dort ist natürlich der Konsumentenschutz ein wichtiges Thema, gerade dort ist es auch wichtig, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der VKI und der Konsumentenschutz in Österreich nachhaltig abgesichert sind. Ich hoffe sehr, dass es hier zu einer guten Lösung kommt, aber wir als ÖVP stehen zu einem starken Konsumentenschutz in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.