18.27

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir beschließen heute eine Änderung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes und damit die Aufhebung des EUROFIMA-Gesetzes. Damit es nicht nur für die Experten und für die Mitglieder des Budgetausschusses verständlich ist, was wir heute be­schließen, beginne ich mit einer kurzen Erklärung – wir sind zwar nicht ganz einer Mei­nung, aber Kollege Krainer hat ja schon einiges ausgeführt –: Grundsätzlich geht es dabei um die Neuregelung der Haftungsobergrenzen. Haftungen sind ja die Leistungs­pflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, und diese Haftungen sind nach oben durch die sogenannten Obergrenzen limitiert.

Wir bekennen uns auch ganz klar dazu: Haftungen sind wichtig, einerseits natürlich für die Wirtschaft und andererseits auch für die Republik. In dieser Hinsicht, glaube ich, liegen wir bei diesem Thema ja nicht sehr weit auseinander. – Ein bisschen wundert mich das jetzt: Wir haben im Budgetausschuss schon darüber diskutiert, wir haben ver­sucht, für diese offenen Punkte eine Lösung zu finden, wir hätten auch die Möglichkeit gehabt, das bis heute zu regeln. Ich empfehle schon, dass wir das beschließen, denn wir brauchen auch eine gewisse Rechtssicherheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben ja bereits anlässlich des Finanzausgleiches 2017 eine Neuregelung der Obergrenzen vereinbart, und sie auch in der 15a-Vereinbarung entsprechend umge­setzt. Diese Haftungsobergrenzenvereinbarung gilt ab 2019, sieht jedoch nur Pau­schalhaftungsobergrenzen für Bund, Länder und Gemeinden sowie deren außerbud­getäre Einheiten vor. Wir haben deshalb diesbezüglich Handlungsbedarf, und der er­klärt sich auch daraus, dass eben es keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der HOG-Vereinbarung gab. Deshalb brauchen wir eine entsprechende Rechtsgrundlage: für die Festlegung der außerbudgetären Rechtsträger, die Erhebung der Daten durch die Statistik, die Weitergabe der Daten an das Bundesministerium für Finanzen und die Veröffentlichung der Daten im Bundesrechnungsabschluss.

Wenn wir dieses Gesetz heute beschließen – und ich hoffe auf eine breite Unterstüt­zung –, dann wird damit ein anderes Gesetz abgeschafft, nämlich das EUROFIMA-Ge­setz, und das heißt, wir entlasten wieder, wir machen etwas einfacher. Damit ist eine Verringerung und Vereinfachung des Rechtsbestandes verbunden, also das, was wir uns eigentlich vorstellen: ein neues Gesetz her und eines, das wir nicht mehr brau­chen, weg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen somit eine Einigung aus dem Finanzausgleich 2017 um.

Ich möchte im Rahme der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Gelegen­heit nutzen, dem Finanzminister für die kompetente Umsetzung seiner Agenden im Mi­nisterium recht herzlich zu danken. Es ist ja auch wichtig, dass man solche Gesetze auf den Weg bringt; dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Finanzminister hat auch  und das ist ja im Budgetausschuss sehr deutlich zum Ausdruck gekommen – keinen Zweifel daran gelassen, dass wir betreffend Budget an einem ausgeglichenen Haushalt festhalten. Das ist ganz wichtig, und diesbezüglich geht mein Dank auch an seinen Vorgänger Hartwig Löger, der diesen Weg einge­schlagen hat, den der Herr Minister konsequent fortgesetzt hat. Es war immer ein kla­res Ziel unserer Politik, keine neuen Schulden – das ist ganz wichtig – und keine neuen Steuern zu machen, und deshalb ersuche ich um breite Zustimmung zu diesem Ge­setz.

Es wurden Zinsen beziehungsweise die Anrechnung von Zinsen angesprochen: Die HOG-Vereinbarung hat unter anderem das Ziel, über Gebietskörperschaftsgrenzen hi­nausgehende vergleichbare Darstellungen zu ermöglichen; insofern wäre eine von der HOG-Vereinbarung und den Regelungen der Länder abweichende Regelung zur An­rechnung nicht zielführend, weil dieses Ziel damit nicht erreicht werden kann.

In dieser Hinsicht – Kollege Fuchs, ich schätze Sie sehr, Sie wissen das – würde ich mich freuen, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen könnten. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

18.32

Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte.