18.41

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuse­her! Wir diskutieren hier den Antrag des Kollegen Haubner betreffend eine Änderung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes, und dahin gehend werden zwei wichtige Punkte umgesetzt: zum einen die 15a-Vereinbarungen aus dem Finanzausgleich des Bundes mit den Ländern aus dem Jahr 2016 und zum anderen die Empfehlungen in einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2015. Der Rechnungshof hat damals ers­tens geprüft, ob die Regelungen betreffend die Haftungsobergrenzen dem aktuellen Recht entsprechen, und zweitens, ob die Vorgaben und Zielsetzungen des österreichi­schen Stabilitätspakts auch umgesetzt werden.

Bis zur heutigen Umsetzung dieser Anpassungen hat es insgesamt 17 unterschiedliche Haftungsobergrenzen gegeben; der Kollege hat es angesprochen. Das waren pau­schale Obergrenzen. Neun hat es für die Bundesländer gegeben und acht waren in den einzelnen Bundesländern dann noch für Gemeinden vorgesehen. Diese Haftungs­obergrenzen wiesen Unterschiede hinsichtlich der Höhe, der Ermittlungsgrundlagen, aber auch des Geltungsumfangs und des Geltungszeitraums auf.

Was war die Folge? – Die Folge war eine mangelnde Transparenz, und genau dieser wirken wir heute entgegen. Damals war nicht feststellbar, inwieweit die festgelegten Haftungsobergrenzen der vorgesehenen Zielsetzung entsprachen, nämlich einen Bei­trag zur Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und zu nachhaltig ge­ordneten Haushalten zu leisten.

Wir steigern somit die Transparenz und tragen dem Bericht des Rechnungshofes heute Rechnung, in dem steht – ich zitiere –: „Jedenfalls sollten die Haftungsobergrenzen ge­samtstaatlich nach einer einheitlichen Methodik auf vergleichbaren Grundlagen festge­legt und so gestaltet werden, dass die Erfüllung der Zielsetzungen des [...] Stabi­litätspakts 2012 [...] daraus ableitbar ist.“ Wir stellen auf eine einheitliche Berechnungs­methode nach wirtschaftlichen Kriterien um. Diese Novelle schafft somit auch eine rechtliche Grundlage für die Festlegung der außerbudgetären Rechtsträger, für die Er­hebung der Daten durch die Statistik und die Weitergabe der Daten an das Finanz­ministerium sowie die Veröffentlichung der Daten im Bundesrechnungsabschluss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte euch, diesem Gesetz, diesem guten Gesetz, eure Zustimmung zu geben, denn wir schaffen mit dieser Rechtsbereinigung – indem wir ein altes Gesetz abschaffen und das neue dementsprechend beschließen – auch eine Vereinfachung und eine eindeutige Rechtslage. Ich danke allen, die diesen Weg im Sinne der Vereinfachung, der Transparenz und der Sicherheit mitgehen. (Bei­fall bei der ÖVP.)

18.44

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ger­hard Deimek. – Bitte.