19.21

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun, der Christbaum ist zu diesem Thema ziemlich abgeräumt, aber ich werde mir erlauben, trotzdem noch ein paar As­pekte, vor allem eingehend auf Sie, Herr Bundesminister, zu erwähnen.

Herr Bundesminister, Sie haben anfangs erwähnt, dass doch in einem gewissen Aus­maß Gefahr im Verzug war, sodass diese Regierungsvorlage in der neuen Gesetzge­bungsperiode relativ rasch vorgelegt und durchgebracht werden sollte. Wenn die Frist bereits mit 6. Juli gesetzt war und eine Verzögerung eingetreten ist, geht es natürlich um öffentliche Gelder, und Sie haben zu Recht mithilfe vieler diese Regierungsvorlage heute vorgelegt.

Diese Regierungsvorlage ist für mich eine klare Botschaft. Sie ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannten PIF-Richtlinie, in der es um Betrugsbekämpfung in der EU sowie darum geht, dass Korruption und Betrug hintangehalten werden. Der Unions­haushalt, der für uns die Sicherung der Finanzen bedeutet, soll im Wesentlichen ge­schützt und gesichert werden. Der Unionshaushalt ist auch der Grund dafür, dass in der EU-Richtlinie festgehalten wird, dass die strafrechtlichen Aspekte in den Mitglied­staaten angeglichen werden sollten, um damit eine Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit zu erzielen.

Österreich war hinsichtlich dieses Aspekts des Strafrechtes eigentlich bereits sehr brav, wenn ich so sagen darf. Wir haben § 153b StGB eingeführt, und eigentlich sind die neuen Straftatbestände in § 168c und Litera d StGB nur quasi die Ergänzung zu den bisherigen strafrechtlichen Vorschriften. Ich denke auch, dass mit diesen Straftat­beständen, in denen der ausgabenseitige Betrug, aber auch der Missbrauch angespro­chen werden, der Richtlinie vollkommen entsprochen wurde.

Es gibt einen Aspekt, der bisher nicht erwähnt worden ist: Ich denke, auch diese bei­den Straftatbestände sind reuefähige Delikte, und es hätte die tätige Reue als Rechts­instrument einfließen können. Es wäre zumindest richtlinienkonform gewesen.

Generell möchte ich festhalten, dass mit der Einführung und Anpassung des Begriffs des Unionsbeamten der Richtlinie ebenfalls Rechnung getragen wurde.

Abschließend: Ich meine, dass die Strafprozessordnung grundsätzlich richtigerweise angepasst und verändert wurde. Wir haben die Zuständigkeit auf die Korruptions- und Wirtschaftsstaatsanwaltschaft erweitert und sie aufgenommen. Deshalb tragen wir im Konkreten dieser Richtlinie Rechnung und werden die entsprechenden gesetzlichen Änderungen durchführen. Die Vorlage ist daher zum größten Teil unterstützungswür­dig. Hinsichtlich der tätigen Reue hätte ich mir vielleicht mehr Unterstützung erwartet. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ruth Becher. – Bitte.