16. Punkt

Wahl von Ausschüssen

Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich kommen wir zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Es besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse zu wählen: den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Landesverteidigungs­ausschuss, den Kulturausschuss sowie den Rechnungshofausschuss.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehören­den Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Für die erwähnten Ausschüsse ist jeweils eine Zahl von 23 Mitgliedern und Ersatzmit­gliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs sich wie folgt gestaltet: ÖVP je 9 Mitglieder, SPÖ je 5 Mitglieder, FPÖ je 4 Mitglieder, Grüne je 3 Mitglieder sowie NEOS je 2 Mitglieder.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Vorschlag.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Er­satzmitglieder bekannt gegebenen und dann als gewählt geltenden Abgeordneten wer­den im Stenographischen Protokoll angeführt.

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(Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

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Die Tagesordnung ist erschöpft.