Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen in die kurze Debatte über den Fristsetzungsantrag betreffend den Antrag 111/A ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner – Ihnen, Herr Abgeordneter Scherak – kommt eine Redezeit von 10 Minuten zu. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung werden nicht erfolgen.
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.