Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese daher jetzt die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
Tagesordnungspunkt 2:
„Die Abgeordneten Mag. Leichtfried, Mag. Deckenbacher, Lausch, Mag. Koza, Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Abänderungsantrag ein (Beilage 2/1).
Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Abänderungsantrag ein (Beilage 2/2), [...]
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Abänderungsantrag ein (Beilage 2/3).
[...]
Der Abänderungsantrag Beilage 2/3 wird abgelehnt [...]
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge Beilage 2/1 und Beilage 2/2 in zweiter [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Es besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse zu wählen:
Außenpolitischer Ausschuss
Ausschuss für Bauten und Wohnen
Ausschuss für Familie und Jugend
Finanzausschuss
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung
Gesundheitsausschuss
Gleichbehandlungsausschuss
Justizausschuss
Ausschuss für Konsumentenschutz
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
Ausschuss für Menschenrechte
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
Sportausschuss
Tourismusausschuss
Umweltausschuss
Unterrichtsausschuss
Verfassungsausschuss
Verkehrsausschuss
Volksanwaltschaftsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie
Wissenschaftsausschuss
Dies wird [...] angenommen.
Für die genannten Ausschüsse wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen auf:
ÖVP je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder
SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Grüne je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder
NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Dies wird [...] angenommen.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
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Ich frage Sie nun, ob es Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.