Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 2 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als ge­nehmigt gelten.

Ich verlese daher jetzt die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:

Tagesordnungspunkt 2:

„Die Abgeordneten Mag. Leichtfried, Mag. Deckenbacher, Lausch, Mag. Koza, Mag. Loa­cker, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Abänderungsantrag ein (Beilage 2/1).

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen bringen ei­nen Abänderungsantrag ein (Beilage 2/2), [...]

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Abände­rungsantrag ein (Beilage 2/3).

[...]

Der Abänderungsantrag Beilage 2/3 wird abgelehnt [...]

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] unter Berücksichtigung der Ab­änderungsanträge Beilage 2/1 und Beilage 2/2 in zweiter [...] und in dritter Lesung [...] an­genommen.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Es besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse zu wählen:

Außenpolitischer Ausschuss

Ausschuss für Bauten und Wohnen

Ausschuss für Familie und Jugend

Finanzausschuss

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung

Gesundheitsausschuss

Gleichbehandlungsausschuss

Justizausschuss

Ausschuss für Konsumentenschutz

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

Ausschuss für Menschenrechte

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

Sportausschuss

Tourismusausschuss

Umweltausschuss

Unterrichtsausschuss

Verfassungsausschuss

Verkehrsausschuss

Volksanwaltschaftsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie

Wissenschaftsausschuss

Dies wird [...] angenommen.

Für die genannten Ausschüsse wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitglie­dern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen auf:

ÖVP je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder

FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Grüne je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Dies wird [...] angenommen.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Aus­schüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.

Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“

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Ich frage Sie nun, ob es Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.