12.51
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Leichtfried, im Gegensatz zu dir habe ich – damals mit Kollegen Otto Pendl – das Minderheitsrecht mitverhandelt. Die Grünen waren es übrigens, die sich massiv dafür eingesetzt haben, dass dieses Minderheitsrecht kommt. (Ruf bei der SPÖ: Ja eh!)
Wir haben dann darüber verhandelt, und es galt immer die grundsätzliche Bedingung: Wenn wir dieses Minderheitsrecht einführen, dass 46 Mandatare ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen können, muss es sich dafür beim Untersuchungsgegenstand um eine abgeschlossene Handlung der Bundesverwaltung, also einen eingrenzbaren Vorgang handeln. Das ist in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ganz klar festgehalten, und das gilt auch für Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Schellhorn: Wir brauchen keine Minderheit mehr, wir sind eh in der Mehrheit?!)
Das Zweite, das mich wirklich total verwundert (in Richtung Abg. Leichtfried): Du warst ja nicht in der Präsidialkonferenz, sondern Kollegin Kuntzl hat den SPÖ-Klub vertreten (Ruf bei der SPÖ: Und?) – und dann bekommen wir da jetzt etwas dahin gehend vorgelegt, man möge die Tagesordnung ändern. Wir haben ausführlich über die Tagesordnung gesprochen. Wir haben besprochen, dass wir, falls die Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses stattfindet und es zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses und damit auch zur Debatte im Plenum kommt, nach den Tagesordnungspunkten betreffend den Sozialausschuss das Verlangen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses hier behandeln. (Zwischenruf des Abg. Keck.)
Das ist auf Seite 5 im Präsidialprotokoll niedergeschrieben – ich brauche das hier nicht im Detail vorzulesen, das ist da ganz klar festgehalten. Jetzt kommt plötzlich heute in der Früh etwas, nicht einmal am Vortag! (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Im Übrigen haben wir das Verlangen damals am 11. Dezember, also am Tag der Plenarsitzung bekommen – das ist 3 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung übermittelt worden! Den anderen Antrag zur Beschlussfassung, was die Beweislage anbelangt, haben wir überhaupt erst in der letzten Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses erhalten. (Abg. Schellhorn: So ist das einmal mit Verlangen!) Wir haben gestern um 16 Uhr diesen teilweisen Abänderungsantrag an alle Fraktionen versendet. – Bevor Sie jetzt davon sprechen, dass wir die Usancen des Hauses nicht einhalten, kehren Sie lieber vor der eigenen Tür, Herr Kollege Leichtfried! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Schellhorn: Sagst auch mal was zum Thema?)
Ich lege Wert darauf, dass auch festgehalten wird, was ich in der Präsidialkonferenz gesagt habe: Ich habe gesagt, dass wir eine völlig andere Rechtsauffassung haben – da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Krisper (Zwischenruf der Abg. Krisper), denn Sie waren nicht in der Präsidialkonferenz; Kollege Scherak kann Ihnen das bestätigen –, was den Untersuchungsgegenstand anbelangt. Wir haben dazu auch ein Rechtsgutachten von Herrn Universitätsprofessor Bezemek, das diese Auffassung bestätigt und untermauert, daher haben wir heute im Geschäftsordnungsausschuss dementsprechend gehandelt.
Ich halte auch fest: Wir verzögern nichts, wir verhindern nichts, sondern dieser Untersuchungsausschuss kann schnellstmöglich seine Arbeit aufnehmen! Dafür habe ich mich als Obmann des Geschäftsordnungsausschusses auch in der Präsidiale eingesetzt, und das ist eingehalten worden, wir haben heute um 8 Uhr die Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses abgehalten. Ich weise daher mit aller Entschiedenheit zurück, was uns hier unterstellt wird, nämlich wir wollten das nicht oder wir wollten es verzögern. Was wir aber schon wollen, ist Verfassungskonformität bei der Festlegung des Untersuchungsgegenstandes, dass das eingehalten wird – das fordern wir ein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es gibt ja auch überhaupt keinen Grund zur Aufregung, denn die Antragsteller beziehungsweise jene, die das Verlangen gestellt haben – Kollege Krainer wird mich sonst korrigieren –, haben natürlich die Möglichkeit, sich an den VfGH zu wenden, das ist ja in der Verfahrensordnung vorgesehen. Das können nur jene tun, die das Verlangen gestellt und von ihrem Minderheitsrecht Gebrauch gemacht haben, und das ist gut und richtig so.
Der Verfassungsgerichtshof hat dann zu entscheiden, was verfassungskonform ist, und nicht die Minderheit im Nationalrat, meine Damen und Herren – und das ist eine gute Lösung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Schellhorn: Ach so, dann geht es eh recht schnell!)
Es ist also gut und richtig, wenn das getan wird – aber ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir das genau so besprochen haben, was das Prozedere im Geschäftsordnungsausschuss anbelangt (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), und vor allem, was die Diskussion hier im Plenum betrifft. Das ist alles protokolliert, das haben wir gemeinsam vereinbart, und ich hoffe, dass in Zukunft das gilt, was wir in den Präsidialkonferenzen einvernehmlich festlegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.56
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Stephanie Krisper, Sie sind als Nächste zu Wort gemeldet. Bitte.