23.02

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte bei meinem Vorredner, bei Kollegen Berlakovich anschließen. Ich denke mir, dass das die erste Lesung eines Antrages ist, betreffend den wir im zuständigen Ausschuss, glaube ich, sehr schnell über alle Par­teigrenzen hinweg Einigkeit erzielen könnten. Wir könnten eine Gesetzwerdung ge­meinschaftlich, über alle Parteigrenzen hinweg, zustande bringen, dass es mehr Bür­gerinnen- und Bürgerbeteiligung gibt oder dass man, wenn man so will, die Bürgerin­nen- und Bürgerbeteiligung ein Stück weit an die Gegenwart anpasst.

Der Kollege hat es schon angemerkt, es geht bei diesem Antrag unter anderem darum, dass eine Bürgerinitiative mit 500 Unterschriften künftig nicht mehr nur in Papierform eingebracht werden kann, sondern dass das auch in elektronischer Form erfolgen kann. Ich denke mir, es ist im 21. Jahrhundert, angesichts der technologischen Fort­schritte, die wir mittlerweile alle erleben, nur eine logische Konsequenz, dass Bürge­rinnen und Bürger ihre Anliegen auch elektronisch an das Parlament herantragen kön­nen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist auch logisch, weil es auch bedeutet, dass das Ganze möglicherweise nicht nur regional beschränkt, sondern viel breiter gestaltet werden kann, da es elektronisch stattfindet. Dazu braucht es natürlich die notwendigen elektronischen Kapazitäten, das heißt, die Homepage des Parlaments muss entsprechend neu ausgerichtet werden. Ich bin überhaupt ein bisschen der Meinung, dass die Petitionen und die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung auf der Homepage derzeit ein bisschen stiefmütterlich behandelt werden und man sich bemühen muss, um sie schnell zu finden. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Man kann sie ja auch jetzt schon im Nachhinein elektronisch unterstüt­zen, wenn bereits 500 Unterschriften gesammelt wurden. Das ist ein bisschen eine Su­cherei auf der Homepage, es würde sich sehr anbieten, wenn man das gleich in einem Aufwaschen machen würde. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte aber ganz kurz noch einen zweiten Punkt ansprechen. Es zieht sich wie ein roter Faden durch unseren Parlamentarismus: Wir alle sagen, wie wichtig BürgerIn­nenbeteiligung ist, wenn es dann aber um die Volksanwaltschaft geht, wenn es um den Petitions- und BürgerInnenbeteiligungsausschuss, um den Rechnungshofausschuss und so weiter und so fort geht, dann finden die Debatten immer zu sehr später Stunde statt, wenn die meisten Bürgerinnen und Bürger schon im Bett liegen oder zumindest etwas anderes zu tun haben, als die Parlamentssitzungen zu verfolgen. Ich glaube deshalb, dass es sinnvoll wäre, wenn wir in dieser Debatte über mehr Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung möglicherweise auch darüber diskutieren könnten, dass Debat­ten betreffend den Rechnungshofausschuss, den Volksanwaltschaftsausschuss oder eben auch den Petitionsausschuss im ersten Drittel der Tagesordnung und nicht immer zum Schluss, wenn eh keiner mehr zuschaut, stattfinden sollen. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

23.06

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fi­scher. – Bitte.