23.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Ich freue mich immer, nach der Kollegin Ernst-Dziedzic zu reden, auch wenn es zu einem anderen Tagesordnungs­punkt ist. Sich hierherzustellen, der direkten Demokratie das Wort zu reden und zu sa­gen, dass es die Grünen waren, die sich immer dafür eingesetzt haben (Abg. Ernst-Dziedzic: Stimmt’s nicht?): Ich glaube, es ist das erste Regierungsprogramm seit Jah­ren, vielleicht sogar seit Jahrzehnten, in dem direkte Demokratie nicht einmal vor­kommt. Insofern ist das zumindest mutig. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Die Freiheitlichen haben sich in der letzten Legislaturperiode mit ihren Forderungen be­züglich direkter Demokratie zwar nicht durchgesetzt, aber sie haben es zumindest ge­schafft, dass diese Forderungen ins Regierungsprogramm aufgenommen wurden. Die Grünen haben nicht einmal das zustande gebracht. (Abg. Ernst-Dziedzic: Ja, tun statt reden!) – Na ich bin eh gespannt, was dann kommt.

Wo die Grünen auch etwas tun könnten – das ist jetzt die erste Lesung über meinen Antrag –, das betrifft die Frage der Begutachtungen: Wenn in Österreich Ministerial­entwürfe aus Ministerien kommen, ist es ja an und für sich vorgesehen, dass die in Begutachtung geschickt werden und es für diese eine entsprechende Frist gibt, nur ist diese Frist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern es gibt nur eine Empfehlung des Bundeskanzleramtes, dass man Ministerialentwürfe vier bis sechs Wochen begut­achten kann. Es geht darum, dass die Zivilgesellschaft Stellungnahmen abgeben kann, dass die Leute sich damit auseinandersetzen und auch ihre Meinung dazu kundtun können. Das Problem ist nur, dass diese vier bis sechs Wochen sehr oft nicht einge­halten werden.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag hat sich das im letzten Jahr, glaube ich, angeschaut: Bei 61 Prozent der Ministerialentwürfe wurde die Begutachtungsfrist von vier bis sechs Wochen nicht eingehalten; bei 12 Prozent lag sie überhaupt unter zwei Wochen. Das absurdeste Beispiel war jenes, als Herr Finanzminister Löger seine Öbag-Novelle mit einer Frist von sieben Tagen in Begutachtung geschickt hat, wovon nur vier Werktage waren. Wie man sich in vier Werktagen ein Gesetz ernsthaft an­schauen kann, ist eine andere Frage.

Wir NEOS plädierten schon immer dafür, dass es eine fixe, gesetzlich verankerte Begutachtungsfrist gibt, und das wäre wieder einmal so etwas, wo Sie (in Richtung Grüne) Flagge zeigen könnten. Ich hoffe, dass die Grünen, die das ja so gerne ma­chen, sich so für Demokratie und für einen umfangreichen Parlamentarismus einset­zen – ich wünsche viel Spaß mit dem Koalitionspartner, der das nie so spannend fin­det –, sich da durchsetzen werden; nur, so glaube ich, wird das genauso wie bei der Festschreibung der direkten Demokratie im Regierungsprogramm wahrscheinlich nicht passieren. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fürst.)

23.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schna­bel. – Bitte.