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Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Lie­be Kollegen! Aus den vorhergehenden Debatten ist es schon ersichtlich, dass es uns allen als politische Vertreterinnen und Vertreter ein gemeinsames Anliegen ist, dass die Bevölkerung am politischen Leben sowohl passiv als auch aktiv teilnehmen kann. Je mehr Möglichkeiten wir für diese aktive Teilnahme schaffen, desto besser. Die Fra­ge, die sich dabei stellt, ist jedoch, wie wir einen möglichst niederschwelligen Zugang zu politischer Teilhabe schaffen. Da muss es uns über die Parteigrenzen hinweg ein Anliegen sein, das Einbringen von Bürgerinitiativen so leicht und effektiv wie möglich zu gestalten.

Dass sich auch das Parlament die Möglichkeit der Digitalisierung zunutze macht, ist ei­gentlich der nächste logische Schritt. Wichtig ist mir dabei, dass diese digitale Mög­lichkeit der politischen Mitbestimmung wirklich allen Bürgerinnen und Bürgern gleicher­maßen offensteht und zugutekommt, das heißt, dass sie in leicht verständlicher Spra­che und barrierefrei gestaltet werden soll.

Als sinnvoll erachten wir, dass die schon bisher gelebte Frist von acht Wochen für Stellungnahmen im Sinne der Rechtssicherheit dezidiert festgeschrieben wird – wie in dem Antrag vorgesehen –, und positiv erachten wir auch, dass grundsätzlich die Ein­ladung der Erstunterzeichner in den Ausschuss vorgesehen wird. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

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