14.28

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Wichtigkeit der Inklusion am Arbeitsplatz bestätige ich natürlich voll und ganz, aber was kommt danach? Was kommt nach der Arbeitsphase eines Men­schen? Ich als Pflege- und Seniorensprecherin der Grünen möchte auf das Thema Be­hinderung im Alter eingehen. Nicht nur in Österreich, sondern überall auf der Welt al­tern Gesellschaften. Das ist nichts Neues. Dabei wird oft vergessen, dass nicht bei al­len Menschen das Altwerden gleich ist. Manche haben Glück und nehmen ihre kör­perliche und geistige Fitness mit ins hohe Alter, andere wiederum erfahren leidvoll, oft schon vor der Pensionierung, dass es nicht so einfach ist – die körperliche, aber auch die seelische Gesundheit und die geistige Leistungsfähigkeit lassen nach. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran: Demenz ist eine der häufigsten Krankheiten im Alter.

Dann gibt es eben auch noch jene Menschen, die bereits von ihrer Geburt an oder von jungen Jahren an auf Unterstützung angewiesen sind, nämlich Menschen mit Behin­derung. Diese Menschen werden heutzutage immer älter. Das ist erfreulich, stellt uns aber auch vor neue Herausforderungen. Unsere Gesellschaft, aber auch das derzeitige Sozialsystem sind auf diese Entwicklung nicht vorbereitet.

Über ein Drittel der Menschen mit Behinderung, die über 40 Jahre alt sind, leben noch immer bei ihren Eltern, und da tritt auch das Phänomen – für einige vielleicht bekannt – des doppelten Alterns auf: hochbetagte Eltern, die mit der Pflege ihrer ebenfalls älter werdenden Kinder überfordert sind. Dazu kommt die berechtigte Sorge der Eltern, was nach ihrem Ableben passiert: Was passiert mit dem Kind? Wer kümmert sich? Wer pflegt diese Kinder beziehungsweise diese erwachsenen Menschen? Wo werden sie leben?

Die Situation ist in Österreich derzeit so, dass Menschen mit Behinderung de facto fast kein Mitspracherecht bei der Wahl ihres Wohnorts im Alter haben, dabei ist überall die Rede von Selbstbestimmung; wir haben das auch heute öfters gehört. Auch Menschen mit Behinderung sollten das Recht haben, selbst zu bestimmen, wo und wie sie im Alter leben: ob zu Hause, ob in einer Wohngemeinschaft, ob im betreuten Wohnen. Das sollte der Regelfall sein. Die Realität ist eben leider eine andere. Menschen mit Behinderung finden wir oft bereits in relativ jungen Jahren – also im Alter von 50, 60 Jahren – in Pflege- oder Altersheimen. Das ist definitiv nicht der geeignete Wohnort für diese Menschengruppe.

Menschen mit Behinderung erwarten sich zu Recht Verbesserungen, und gemein­sam – das haben wir auch mit diesem gemeinsamen Antrag unter Beweis gestellt – können wir für diese Veränderungen und Verbesserungen eintreten – und wir müssen das auch. Es liegt an uns, die Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen auch im Alter sicherzustellen.

Da es zum Thema passt, auch ein Buchtipp (eine Kopie des Covers des entsprechen­den Buches in die Höhe haltend): „Weil es mich gibt: 24 Porträts von außergewöhnli­chen Menschen“, von Christopher Mavrič und Stefan Schlögl; das kann ich wärmstens empfehlen. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.32

Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Wir haben die Ehre, den serbisch-orthodoxen Bischof Andrej Ćilerdžić in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. – Herzlich willkommen im Hause! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Dr. Gudrun KuglerBitte schön, Frau Abgeord­nete.