17.48

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren hier den Einspruch des Bundesrates gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergren­zengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben werden soll. Was Letz­teres betrifft, so sind sich, glaube ich, hier im Hohen Haus alle Fraktionen einig, dass, wenn ein Gesetz nicht mehr gebraucht wird, wenn ein Gesetz überflüssig ist, es ent­sprechend auch aus dem Gesetzesdschungel ausgemistet werden soll.

Zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz aber sei Folgendes festgehalten: Diese Ge­setzesnovelle basiert zum einen auf dem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2015 und zum Zweiten auf der im Zuge der letzten Finanzausgleichsverhandlungen zustande ge­kommenen Bund-Länder-Vereinbarung.

Zum ersten Punkt, dem Rechnungshofbericht: Ziel der Prüfung war damals, die Rege­lungen für die Länder und Gemeinden betreffend Haftungsobergrenzen zu erheben und auf ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben und Zielsetzungen des Österreichi­schen Stabilitätspakts 2012 zu beurteilen.

Im Vergleich zu anderen Ländern weist Österreich einen eher hohen Haftungsstand auf. Mit 16,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen wir im Vergleich der EU-Länder hinter Finnland an zweiter Stelle. Dieses System der Haftungsübernahme ist aber per se nichts Schlechtes. Zum Beispiel haben wir in Österreich die ÖBB als Kapitalgesell­schaft ausgelagert, und ich bin davon überzeugt, dass diese dadurch rascher Ent­scheidungen treffen kann und somit auch handlungsfähiger gegenüber äußeren Ein­flüssen ist. Der Staat übernimmt dafür die Haftungen, und das im Sinne der Bevölke­rung Österreichs.

Der zweite Punkt ist: Bisher ist die Festlegung der Haftungsobergrenzen unterschied­lich erfolgt. Diese Novelle schafft eine einheitliche Berechnungsmethodik für alle Ebe­nen, sprich Bund, Länder und Gemeinden, und genau das soll mit diesem Beschluss umgesetzt werden.

Unverständlich für mich ist, dass sich der Bundesrat als sogenannte Länderkammer im Dezember dagegen ausgesprochen hat, obwohl diese Vereinbarung mit allen neun Bundesländern abgestimmt wurde und damals bei den Finanzausgleichsverhandlun­gen mit den Stimmen von FPÖ und SPÖ beschlossen wurde. Ist das Parteipolitik auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger? Oder, anders gesagt: Bestimmt vielleicht der Standort den Standpunkt? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Diese Novelle bringt eine Vereinheitlichung des Systems, somit auch klare und vergleichbare Regelungen und, was mir auch noch ganz wichtig ist, verursacht keine Mehrkosten, weil die Leistungsvereinbarung, die mit der Statistik Austria getroffen wurde, gleich bleibt. Somit ist das ein Gesetz im Sinne der Nachhaltigkeit und im Sinne der nächsten Generationen. Ich bitte alle Fraktionen hier im Hohen Haus, dass sie dem auch zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte.