17.58

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ja, für uns war das Bundeshaftungsobergrenzengesetz natürlich besser als der Status quo, daher haben wir damals auch zugestimmt. Das ist klar, und das sehen wir immer noch so, daran ändert auch der Einspruch des Bundesrates nichts.

Kollege Fuchs hat die Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zitiert; ich möchte das auch tun. Es geht ja, wie der Budgetdienst auch klar dargelegt hat, um eine politische Abwägung, ob man eine Vergleichbarkeit will oder nicht, ob man einheitliche Rege­lungen will oder nicht. Ich zitiere aus der Anfragebeantwortung des Budgetdienstes: „Die Haftungsobergrenze wäre damit auch unter Einrechnung der Zinsen bei weitem nicht ausgenutzt gewesen und ein Überschreiten ist aktuell nicht zu erwarten.“ Das ist einer der Punkte.

Dennoch, glaube ich, ist dieses Thema nach wie vor ein Dauerbrenner. Was wir immer noch sehen, ist, dass die eigentlichen Probleme bei den Haftungen noch die gleichen sind und noch immer nicht angegangen werden.

Fakt ist jedoch, dass Bund, Länder und Gemeinden da mit Haftungen arbeiten, wie es bei Banken, Versicherungen und Rückversicherungen undenkbar wäre – Kollege Mo­ser wird gleich nach mir sprechen und ich denke, er beurteilt das auch so –, nämlich ohne Risikobewertung, ohne eine ausgearbeitete Haftungskaskade, dafür in einer Grö­ßenordnung, das müssen wir auch zugeben, die in Europa ihresgleichen sucht; da sind wir nämlich wieder einmal Spitze, Zweiter hinter Finnland – das ist aber eine unrühm­liche Spitze.

Was ich damit sagen will, ist: Wenn ein Banker oder ein Rückversicherer an die Sache so herangehen würde wie die Landesfürsten und Bürgermeister, dann würde die FMA ihn unter Vormund stellen, ihn besachwalten. Jede Bank, jede Versicherung, die Haf­tungen ohne Risikobewertung, ohne Haftungskaskade, ohne einheitliches Reporting übernimmt, würde völlig aus dem Verkehr gezogen. Das ist Fakt, das ist so, und das ist auch zu Recht so. In der Finanzwelt wäre das undenkbar.

Wir haben bei Bund, Ländern und Gemeinden den Status, dass das gang und gäbe ist. Ich will Ihnen dazu drei Zahlen nennen: Die Stadt Wien hat rund 5 Milliarden Euro an Haftungen ausgegeben, die Gemeinden in Salzburg 305 Millionen Euro, und in Nieder­österreich ist es besonders lustig, da sind es 679 Millionen Euro – ohne Risikobewer­tung, ohne Haftungskaskaden, ohne einheitliches Reporting. Das müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen!

Was passiert, wenn diese Haftungen schlagend werden? Was haben wir dann? Wie holen wir das Geld? Mit Kommunalsteuern? – Mit einer Hundesteuer wird man diese Summe auf alle Fälle nicht stemmen können. Dann zahlt der Bund. Das haben wir schon einmal gehabt, da wird es ähnlich gefährlich wie bei der Hypo. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir das alle nicht wollen. Das war im Falle der Hypo sehr teuer und wird auch in Zukunft sehr teuer, wenn wir nicht einheitliche Regelungen haben.

Im Grunde genommen: Reden wir einmal über einen einheitlichen Haftungsbericht, das ist ganz wichtig, und dann über eine Risikogewichtung! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Jakob Schwarz. – Abg. Kassegger: Da war überhaupt keine Haftungsfrage ...!)

18.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Moser. – Bitte.