18.11

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Lie­ber Josef, du bist und warst eine tolle Bereicherung für dieses Haus und für ganz Ös­terreich – danke nochmals dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

Eigentlich wurde von Dr. Moser alles erklärt, aber hier noch meine Worte zum Bundes­haftungsobergrenzengesetz, das wir in der Sitzung vom 11.12.2019 bereits beschlos­sen haben (Zwischenruf des Abg. Drozda): Der Beschluss beinhaltet die Anpassung an Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes und somit eine Einigung mit den Län­dern zur Vereinheitlichung der Haftungsobergrenzen, wie damals im Finanzausgleich vereinbart.

Das Ziel der 15a-Vereinbarung ist eine einheitliche Regelung für Bund, Länder und Ge­meinden und außerbudgetäre Einheiten. Die Novelle ist für die Veröffentlichung im Bundesrechnungsabschluss erforderlich, weil ohne diese Novelle die konkrete daten­schutzrechtliche Grundlage für die Erhebung, Weitergabe und Veröffentlichung dieser Daten fehlt. Diesem Gesetz wurde 2019 seitens der SPÖ und der FPÖ bedauerlicher­weise nicht zugestimmt, und auch im Bundesrat folgte von beiden Fraktionen ein Ein­spruch.

Die im Finanzausgleich 2017 getroffene Vereinbarung entstand unter ausdrücklichem Bezug auf die EU-Sixpack-Richtlinie, nach der die Bewertung zu Nominalwerten er­folgt. Das bedeutet, diese Bewertung findet ohne Einrechnung von Zinsen und Kosten statt. In der Umsetzung der EU-Richtlinie sieht die 15a-Vereinbarung ebenfalls Nomi­nalwerte vor. Die nun vom Bundesrat geforderte Berücksichtigung von Zinsen und Kos­ten wäre damit von der 15a-Vereinbarung abweichend.

Ein Nichtbeschluss würde bedeuten, dass wir damit von unserem ursprünglichen Ziel, nämlich einer Vereinheitlichung der Bewertung von Haftungen von Bund, Ländern und Gemeinden, abrücken würden. Im Übrigen enthält der Bundesrechnungsabschluss oh­nedies die Darstellung inklusive Zinsen und Kosten, somit geht es absolut nicht um Intransparenz, wie seitens SPÖ und FPÖ behauptet wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, Sie beeinspruchen den Entfall der Haf­tungsvorschau für außerbudgetäre Rechtsträger, also jene Rechtsträger, die dem Staat zugehörig und im Verantwortungsbereich des Bundes sind. Die von Ihnen geforderte Haftungsvorschau wäre nur notwendig, um Anpassungen der Obergrenze durchzu­führen. Das ist da aber nicht erforderlich, da die 15a-Vereinbarung ohnehin bereits die Grenze vorgibt.

Herr Kollege Krainer, Sie haben im Ausschuss angemerkt, es würden die Argumente für eine Beharrung fehlen. In diesem Fall ist ein Beharrungsbeschluss notwendig, denn ohne Novelle des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes ist eine 15a-konforme Veröf­fentlichung der Haftungsstände im Bundesrechnungsabschluss 2019 nicht möglich. Wir sollten uns deshalb auf das eigentliche Ziel, nämlich die einheitliche Berechnung der Obergrenze für Haftungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, besinnen und die­sem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.