20.16

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Als Milizoffizier ist es mir eine Herzensangelegenheit, zu diesem Antrag unseres Wehrsprechers Dr. Reinhard Bösch zu sprechen. Ich darf die Gelegenheit auch wahrnehmen, ihm vom Rednerpult aus zu seiner Beförderung zum Brigadier zu gratulieren. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff und Jakob Schwarz.)

Gemäß § 2 Wehrgesetz hat das Bundesheer vier Aufgaben: erstens die militärische Landesverteidigung, zweitens den Schutz von verfassungsmäßigen Einrichtungen und der demokratischen Freiheiten sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicher­heit im Inneren, drittens die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen und viertens Auslandseinsätze im Rahmen der Friedenssicherung und Hilfeleistung.

Neben der Bewältigung seiner eigentlichen Hauptaufgabe, der militärischen Landes­verteidigung, beweist das Bundesheer seit Anbeginn seines Bestehens, wie viel enga­gierte Soldaten im In- und Ausland leisten können – trotz der ständigen Nähe zum fi­nanziellen Hungertod und dem politischen Unverständnis manch anderer Parteien. Umso mehr überrascht es mich, dass die gewählten Repräsentanten des Nationalrates von aktuellen Assistenzeinsätzen des Bundesheers häufig erst aus den Medien erfah­ren müssen und nicht von den jeweiligen Ministern informiert werden.

Wenn wir die letzten Jahre Revue passieren lassen, so sehen wir, dass das österrei­chische Bundesheer wiederholt zu Assistenzleistungen herangezogen wurde und auch laufend wird. Ich denke dabei beispielsweise an die Chaostage von Rot-Schwarz im Jahr 2015, an denen Zehntausende Migranten in unser Land gelassen beziehungs­weise durch das Land durchgeschleust wurden (Zwischenruf des Abg. Lindinger), an die folgende Assistenzleistung an den Grenzen zu Ungarn, Slowenien und Italien, die bis heute andauert, die Assistenzleistung an den Botschaften zum Schutz vor poten­ziellen Angriffen derer, die die Altparteien Rot und Schwarz zuvor ins Land gelassen haben, die Assistenzleistungen bei Elementarereignissen durch Hochwasser und Schneefall im Jahr 2019, die Assistenzleistung in den letzten Wochen durch Cyberab­wehrexperten des Bundesheers zur Abwehr eines bislang in diesem Ausmaß noch nie dagewesenen Hackerangriffs auf das Außenministerium und vieles mehr.

In einer parlamentarischen Demokratie ist es nur billig und recht, dass auch wir, die Legislative, über solche Ereignisse zeitgerecht von den entsprechenden Ministerien in­formiert werden, damit wir auch unsere politische Kontrollfunktion wahrnehmen kön­nen. Aus diesem Grund haben wir Freiheitliche den Antrag eingebracht, das Wehrge­setz um einen Beisatz zu erweitern, sodass künftig der Hauptausschuss des National­rates bei Heranziehung des Bundesheers zu Assistenzleistungen unverzüglich infor­miert werden muss.

Selbst wenn andere Parteien das Thema Landesverteidigung oft sehr kritisch betrach­ten oder ihm offen feindlich gegenüberstehen, wie das vielleicht bei den Kollegen der Grünen der Fall ist, oder eher gleichgültig oder opportunistisch, wie dies die Wehrpolitik von Schwarz und Rot der letzten Jahrzehnte zeigte, so soll doch eine unverzügliche Informationsweitergabe an den Nationalrat im Sinne von uns allen sein.

Insofern fordere ich Sie auf, kraft Ihrer Verantwortung als Abgeordnete hier in diesem Hohen Haus diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.19

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Dr. Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.