20.24

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir haben heute schon einiges über die Geschäftsordnung erfahren. Vielleicht kann man bei der Geschäftsordnungsdebatte auch das Institut der ersten Lesung behandeln, weil ich glaube, so wie wir derzeit die ersten Lesungen betreiben, ist das nicht das Gelbe vom Ei: am Ende der Tagesord­nung, am Abend, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

De facto wird ein an sich wichtiges Instrument, nämlich das Initiativrecht der Abgeord­neten, diskutiert. Kaum jemand hört hier im Saal zu, nur ein paar Fans klatschen am Ende, und das war es auch schon, und man geht schon zum nächsten Tagesord­nungspunkt über. Vielleicht kann man überlegen, dass jede Fraktion auch das Recht hat, das eine oder andere Mal eine erste Lesung am Anfang einer Tagesordnung zu haben, damit auch die Öffentlichkeit ein bisschen teilhaben kann und es spannender wird.

Mir tut ja schon Frau Professor Blimlinger leid, die nach mir zum Reden kommt. Sie muss sich dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit echauffieren, damit sie ein bissel Stimmung hineinbringt und Ähnliches mehr. (Abg. Angerer: Die ist keine Professorin, die ist Magister!) – Was? (Abg. Angerer: Sie ist keine Professorin!) Ist keine - - Frau Professor Blimlinger – wieso? Sie war doch Rektorin! (Abg. Angerer: Sie ist nur Ma­gister! ... Parlaments-Infodienst ...!) Sie ist nur Frau Magister, hat nicht einmal ein Dok­torat?! Hat die Frau Doktor nie wissenschaftlich gearbeitet? Sie war ja Rektorin! Wie geht das? – Na, in Österreich geht alles. Hauptsache, man ist bei den Grünen, da braucht man oftmals auch wenig Qualifikationsnachweise, nicht? (Beifall und Zwi­schenrufe bei der FPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen.)

Im Großen und Ganzen geht es bei dieser ersten Lesung auch um eine Trägerrakete zur Reform der Österreichischen Hochschülerschaft. Auf der einen Seite wollen wir, dass man mit dem allgemeinpolitischen Mandat in der Österreichischen Hochschüler­schaft aufräumt, weil dieses ja ausschließlich von der Exekutive, die sehr links und linksextrem gesteuert ist, zweckentfremdet und missbraucht wird. (Heiterkeit des Abg. Schallmeiner.) Auf der anderen Seite wollen wir auch die Valorisierung und die Inde­xierung, die sich beim ÖH-Beitrag, beim Zwangsbeitrag, findet, zu Fall bringen. Das gibt es nicht einmal bei den Studienförderbeiträgen. (Unruhe im Saal.) – Das, was ich schon immer gesagt habe: Es passt ja niemand bei der ersten Lesung auf, es ist ja eigentlich fast für die Fisch, wenn man da redet. – Aber lassen Sie mich noch den einen oder anderen Punkt anbringen: Letztlich geht es auch um die Reduzierung des ÖH-Zwangsbeitrages auf das Maß dessen, was die Beteiligung an der Wahl – nämlich 25 Prozent – zu dieser Zwangskammer, über die – nicht über diese im Speziellen – wir heute auch schon viel diskutiert haben, über das Interesse daran aussagt.

Das ist die Trägerrakete, weil die Interessenvertretung der Hochschülerschaft mit ihren Zwangsbeiträgen das, was die Studierenden wirklich betrifft, tatsächlich nicht wahr­nimmt. Man hört überhaupt nichts von der Hochschülerschaft über Zugangsbeschrän­kungen – dass man diesbezüglich ins Feld zieht –, oder über Studienbeiträge und Ge­bühren. Man lässt sich in den Universitäten ein verschultes System gefallen, Lehr- und Lernfreiheit gibt es sowieso nicht, aber dafür hatten wir eine Hochschülerschaft, die das allgemeinpolitische Mandat exzessiv ausübt und die vornehmlich Hassveranstal­tungen gegen politisch Andersdenkende organisiert und finanziert. (Abg. Zorba: ... An­tifaschismus! – Abg. Schallmeiner: ... Ordnungsruf!)

Es muss an sich Schluss damit sein, dass diejenigen, die aufgrund ihrer Weltan­schauung von Gewalt und Hass betroffen sind, dies auch noch finanzieren müssen. Daher sollte man auch über eine Opting-out-Möglichkeit für diejenigen diskutieren, die die Österreichische Hochschülerschaft ja nicht einmal vertreten möchte, sondern sogar bekämpft: dass wenigstens diese von dem Zwangsbeitrag befreit werden, weil das ja sonst ähnlich wäre – und das widerspricht den guten Sitten und ist sittenwidrig –, als würde man verlangen, dass ein Opfer von Gewalttätern dem Täter in einem Prozess auch noch den Rechtsanwalt zu bezahlen hat. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Das ist die Trägerrakete. Wir wollen in der zweiten und dritten Lesung darüber disku­tieren, und ich hoffe, es wird eine spannende Diskussion. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.28

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.