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Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Da­men und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird“. Ich darf feststellen, dass wir diesen Antrag eigentlich wortident schon einmal am 20.4.2018 hereinbekommen und am 29.5.2018 ausführlich im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert haben; letzt­endlich war aber im Plenum hier im Parlament am 14. Juni 2018 keine Mehrheit dafür zu finden.

Ich darf ganz klar festhalten, dass es als Zielsetzung der ÖVP selbstverständlich ist, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu erzielen ist (Ruf bei der SPÖ: Aha!), nur ist der vorliegende Antrag, glaube ich, nicht gut geeignet, dieses Ziel zu erreichen. (Zwischen­ruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Überdies sind einige Instrumente ohnehin schon vor­handen, wie zum Beispiel Gehaltsangaben bei Stelleninseraten oder Einkommensbe­richte.

Ich könnte also jetzt zum Schluss kommen und sagen, dass dieser Antrag nicht ge­eignet ist, aber eine kurze Begründung möchte ich doch noch geben und zwei Punkte herausgreifen.

Erstens, das Mitarbeiterverzeichnis: Was wird von der SPÖ verlangt? – Aufzuzeichnen ist:

„1. Name und Geburtsdatum,

2. Geschlecht,

3. Ausbildung und sonstige Qualifikationen,

4. Verwendung und berufliche Stellung,

5. Beginn und Art des Arbeitsverhältnisses,

6. Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit,

7. Zeiten einer Karenz sowie einer Herabsetzung der Normalarbeitszeit,

8. allfällige Einstufung in ein generelles Schema,

9. Höhe des monatlichen Bruttogrundentgelts, der Sonderzahlungen, allfälliger Zula­gen, Überzahlungen und Sachbezüge,

10. Datum und Höhe sonstiger Zahlungen, wie insbesondere Boni oder Belohnungen.“

So weit, so gut. Na ja, das soll also vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden. Nur: Diese Informationen sollen jedem anderen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, und da wird es für mich doch ein bisschen heikel. Das wollen nämlich auch die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in dieser Form sicher nicht, und ich will das auch nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Fragen Sie die Frauen einmal!)

Was den zweiten Punkt, den Einkommensbericht, betrifft, so bin ich bin der Meinung, dass zusätzliche, mit hohem bürokratischem Aufwand erstellte Einkommensberichte wohl nicht zu einer Verbesserung der Einkommen führen würden.

Ich bin daher gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, aber ich halte diesen Geset­zesantrag nicht für geeignet, zu einer Verbesserung der Einkommenssituation der Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.00