Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir nun das schriftliche Verlangen von 20 Abge­ordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sit­zung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 1:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/6 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in zweiter und dritter Lesung angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationalrat hat in dieser schwierigen Situation heute seine volle Handlungs- und Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt. Wir übernehmen damit auch unsere verfassungsmäßig vorgesehene Verantwortung.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 18. März 2020, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Weiters gebe ich bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung eine Sitzung des Hauptausschusses hier im Plenarsitzungssaal stattfinden wird. Außerdem wird heute noch der Bundesrat zusammentreten.

Ich wünsche Ihnen sowie allen Österreicherinnen und Österreichern alles Gute.

Diese Sitzung ist geschlossen.